Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 066 - 10.04.2014

Mindestlohn: Warnungen vor Jobverlusten haltlos

Anlässlich des heute vorgestellten Frühjahrsgutachtens der Wirtschaftsforschungsinstitute erklärte Reiner Hoffmann, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

„Die Warnungen der Institute vor Arbeitsplatzverlusten bei Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns werden auch durch ständiges Wiederholen nicht richtig. Ihre Argumente stammen aus der neoliberalen Mottenkiste vergangener Zeiten.

Empirisch ist nicht belegbar, dass Mindestlöhne Beschäftigung kosten. Mit einem flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn leistet die Politik endlich einen Beitrag zur Stabilisierung der Lohnentwicklung in Deutschland. Dies stärkt die Binnennachfrage und schafft mehr Gerechtigkeit.

Nicht einmal dem internationalen Vergleich hält die Argumentation der Institute stand: Andere europäische Länder haben mit einem gesetzlichen Mindestlohn als unterste Haltelinie gute Erfahrungen gemacht.

In Deutschland gingen von der Einführung von Branchenmindestlöhnen ebenfalls keine negativen gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungseffekte aus. Im Bauhauptgewerbe, im Gebäudereinigerhandwerk und in mehr als zehn weiteren Branchen vereinbaren Gewerkschaften und Arbeitgeber schon seit Jahren gemeinsam tarifliche Mindestlöhne, die dann für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde muss zum 1. Januar 2015 ohne Ausnahmen und ohne Differenzierungen nach Branchen, Alter oder Regionen umgesetzt werden – Denn: Würde kennt keine Ausnahmen.“


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