Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 090 - 20.11.2018

Bundesarbeitsgericht stärkt Streikrecht

Zum heutigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem Streiks auf oder vor dem Firmengelände zulässig sind, sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin:

„Heute ist ein guter Tag für die Beschäftigten und für ihr Grundrecht auf Streik. Mit dieser Entscheidung ist nicht nur für Amazon, sondern auch für andere Unternehmen die Lage geklärt: Das Hausrecht der Arbeitgeber reicht nicht so weit, dass damit das Streikrecht ausgehöhlt werden kann. Dass vor dem Werkstor gestreikt oder zum Streik aufgerufen wird, ist so alt und selbstverständlich wie das Streikrecht selbst – und wurde bislang von der großen Mehrheit der Unternehmen nicht in Frage gestellt.

Dass diese Klarstellung ausgerechnet durch die Klage von Amazon herbeigeführt wurde, ist nicht verwunderlich, aber besonders erfreulich. Denn das Unternehmen ist nicht nur Marktführer in Sachen Versandhandel, sondern nimmt auch eine Spitzenposition bei der anhaltenden Verletzung von individuellen und kollektiven Arbeitnehmerrechten ein. So fortschrittlich Amazon in technischen Fragen ist, so antiquiert bleibt dort das Verständnis von Arbeitsbeziehungen. Es ist längst überfällig, dass Amazon nicht nur das Grundrecht auf Streik akzeptiert, sondern endlich mit der Gewerkschaft in Verhandlungen über einen Tarifvertrag tritt. Die Arbeits- und Vergütungsbedingungen, unter denen Amazon-Beschäftigte seit Jahren arbeiten, sind inakzeptabel.“


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