Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 161 - 18.09.2013

Gesetzlicher Mindestlohn weiterhin unerlässlich

Zur Billigung der Verordnung für den Erlass eines Mindestlohns für Steinmetze und Steinbildhauer durch das Kabinett der Bundesregierung sagte Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Wir begrüßen, dass das Bundeskabinett heute den Mindestlohn für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gebilligt hat. Wir begrüßen ebenso die Billigung der Erhöhung der Mindestlöhne für das Gebäudereinigungs- und Baugewerbe durch das Bundeskabinett.

Vor dem Hintergrund des gestrigen Tarifabschlusses in der Leiharbeit erwarten wir nun aber auch einen zügigen Erlass der Rechtsverordnung für den Branchenmindestlohn in der Leiharbeit. Nach sechs zähen Verhandlungsrunden freuen wir uns, dass es zu einer Einigung gekommen ist. Damit ist gewährleistet, dass der am 31. Oktober 2013 auslaufende alte Branchenmindestlohn in der Leiharbeit möglichst nahtlos in den neuen, erhöhten Branchenmindestlohn von 8,50 Euro (West) und 7,86 Euro (Ost) übergehen kann. Ohne diesen Branchenmindestlohn gibt es keine verbindliche Lohnuntergrenze für die verleihfreie Zeit zugunsten aller Leiharbeitsbeschäftigten. Der Branchenmindestlohn ist zudem wichtig, damit auch die entsandten Beschäftigten in der Leiharbeit keinem Lohndumping ausgesetzt sind.

Allerdings ist auch klar: solche Branchenmindestlöhne können nur dort greifen, wo es Tarifverträge gibt. Es gibt aber immer mehr weiße Flecken in der Tariflandschaft, immer weniger Betriebe sind tarifgebunden. Besonders für nicht von Tarifverträgen erfasste Beschäftigte brauchen wir einen allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn von zunächst mindestens 8,50 Euro pro Stunde als unterste Haltelinie.

Deswegen bleibt es dabei: Nur ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn stellt sicher, dass flächendeckend alle Menschen wieder von ihrer geleisteten Arbeit leben können!

Vor diesem Hintergrund befremdet es, dass Frau Bundesarbeitsministerin von der Leyen den jüngsten Tarifabschluss in der Leiharbeit zu Wahlkampfzwecken missbraucht, um sich gegen die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns auszusprechen. Damit lässt sie Millionen von Beschäftigten im Regen stehen, die derzeit Hungerlöhne verdienen und von einem allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde profitieren würden!“


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