Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 044 - 13.03.2013

Leiharbeits-Urteil stärkt Betriebsräte

Nach einem heutigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts sind Leiharbeiter bei der Bestimmung der Belegschaftsgröße mitzuzählen, die für die Anzahl der Betriebsratsmitglieder ausschlaggebend ist.

Dazu sagte Dietmar Hexel, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Heute ist ein guter Tag für die Arbeitnehmer und die Demokratie im Betrieb. Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass Leiharbeitnehmer bei der Bestimmung der Größe eines Betriebsrates mit der Stammbelegschaft gleichberechtigt sind und mitgezählt werden müssen.

Bisher wurden Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen bei der Berechnung der Größe eines Betriebsrates nicht mit berücksichtigt. Das war in denjenigen Betrieben besonders falsch und absurd, wo viele Leiharbeitnehmer beschäftigt waren und die Betriebsräte damit reichlich zu tun hatten.

Der DGB ist schon lange dafür, die Kompetenzen und die Handlungsfähigkeit der Betriebsräte in einem Betrieb zu stärken, der Leiharbeitnehmer auf Zeit beschäftigt.“

Hinweis:

Die Zahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb. Geregelt ist dies in § 9 des Betriebsverfassungsgesetzes.


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