Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 029 - 30.03.2015

Öffentlicher Dienst: Tarifabschluss auf Besoldung übertragen

Zur Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst sagte Karsten Schneider, Abteilungsleiter Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik im DGB-Bundesvorstand am Sonntag in Berlin:

"Der erzielte Tarifabschluss von 4,8 Prozent mit einer Laufzeit von zwei Jahren mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist ein Erfolg für die DGB-Gewerkschaften. Besonders wichtig ist, dass die von den Arbeitgebern gewollte Kürzung der betrieblichen Altersversorgung VBL verhindert werden konnte. Völlig unverantwortlich handeln aber die Arbeitgeber, wenn sie sich weiter einer gerechten Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer verweigern.

Nun muss der Tarifabschluss umgehend wirkungsgleich auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Seit 2006 haben 15 der 16 Bundesländer diese Tarifanpassung in der Summe nicht mehr vorgenommen. Das führte innerhalb von nur neun Jahren in einzelnen Besoldungsgruppen zu Spreizungen von bis zu 18 Prozent von Land zu Land. Um diese Entwicklung zu stoppen, muss die Übertragung der Tarifergebnisse  wieder der Regelfall werden. Der DGB, als Spitzenorganisation,  erwartet von den Landesregierungen zu dieser bewährten Praxis zurückzukehren. Sie dürfen ihr einseitiges Gesetzgebungsrecht nicht zum Nachteil der Landes- und Kommunalbeamten missbrauchen."


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