Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 193 - 05.11.2010

Gesundheitsreform: Sozialausgleich noch ungerechter

Zu den Überlegungen in der Koalition, künftig auch Kapitaleinkünfte für die Berechnung des „Sozialausgleichs“ heranzuziehen, sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Freitag in Berlin:

 

„Union und FDP wollen den Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung offenbar noch tiefer in die Tasche greifen und den steuerlichen Ausgleich für den ‚Sozialausgleich’ weiter drücken. Damit zeichnet sich ab, dass die Versicherten auf den Mehrbelastungen sitzen bleiben, die ihnen die Koalition durch das Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge und die Kopfpauschale aufdrücken will.

 

Wenn Zinseinkünfte künftig beim ‚Sozialausgleich’ berücksichtigt werden, werden vor allem Kleinsparer bestraft, weil der ‚Sozialausgleich’ für sie noch später greifen würde. Schon nach den aktuellen Gesetzesplänen der Koalition müssen Durchschnittsverdiener mit einem Einkommen von 2.500 Euro schon 600 Euro im Jahr ohne Ausgleich draufzahlen. Diese Belastungen würden noch zusätzlich steigen.

 

Der ‚Sozialausgleich’ ist ohnehin eine schwarz-gelbe Mogelpackung, weil die tatsächlichen Belastungen durch die Kopfpauschale nicht ausgeglichen werden. Schon jetzt ist nicht gewährleistet, dass die Mehrbelastungen der GKV-Versicherten auf zwei Prozent des Einkommens begrenzt werden.

 

Die größte Ungerechtigkeit ist und bleibt das Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge für die GKV und die Einführung der Kopfpauschale. Dadurch wird ein wesentlicher Zweig der GKV-Finanzierung abgeschnitten. Wir fordern die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung – damit kann den Versicherten die Kopfpauschale erspart bleiben.“


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