Zum morgigen Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit sagte Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende am Donnerstag in Berlin:
„Von heute an bis zum Jahresende arbeiten Frauen quasi unentgeltlich – wenn die statistische Lohnlücke zwischen den Geschlechtern zurückgerechnet wird. Mit 21 Prozent ist die Entgeltdifferenz zwischen den Geschlechtern in Deutschland eine der höchsten in der Europäischen Union. Das geplante Entgelttransparenzgesetz bietet die Chance, beim Thema Lohngerechtigkeit noch in dieser Legislaturperiode die Weichen in die richtige Richtung zu stellen. Der DGB begrüßt, dass die Koalition einen Weg aus ihrer Blockadehaltung gefunden hat und zumindest für Betriebe ab 200 Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch einführen will.
Der Mentalitätswechsel, den ein Entgelttransparenzgesetz in den Betrieben und Dienststellen einleiten wird, ist wichtig: Statt weiter ein Klima der Geheimniskrämerei bei den Gehältern zu tolerieren, brauchen wir mehr Transparenz und Offenheit. Warum sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ihr Gehalt im Kontext anderer Gehälter einordnen können? Eine gesetzliche Regelung sollte aber nicht nur auf einen individuellen Auskunftsanspruch setzen. Im Zentrum sollte die Pflicht zur Anwendung betrieblicher Prüfverfahren stehen.
Schon heute können Betriebs- und Personalräte aktiv werden beim Thema Lohngerechtigkeit. Um ihre Arbeit zu unterstützen, bietet der DGB nun eine neue Online-Toolbox, die neben einer Muster-Betriebsvereinbarung zum Thema Frauenförderung und Chancengleichheit auch Beispiele guter Praxis aus den Unternehmen enthält. Die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen ist zentrales Anliegen gewerkschaftlicher Frauenpolitik. Mit unserer Toolbox wollen wir Betriebs- und Personalräte für das Thema sensibilisieren, damit sie auf bessere Rahmenbedingungen hinarbeiten können.“
Die Toolbox ist entstanden im Rahmen des von BMFSFJ und DGB gestarteten Kooperationsprojektes „Was verdient die Frau – wirtschaftliche Unabhängigkeit“.
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