Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 104 - 01.12.2017
Welttag der Menschen mit Behinderung

Buntenbach: Werben für Beschäftigung behinderter Menschen reicht nicht

Zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember fordert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach die künftige Bundesregierung auf, jene Arbeitgeber stärker zu sanktionieren, die die gesetzliche Quote zur Beschäftigung behinderter Menschen nicht erfüllen:

„Eine Behinderung ist für viele Arbeitgeber offensichtlich immer noch ein Grund, Menschen nicht einzustellen. Schwerbehinderte Menschen sind deutlich häufiger und länger arbeitslos als der Durchschnitt aller Arbeitslosen, obwohl sie im Schnitt über bessere Bildungsabschlüsse verfügen. Gerade vor dem Hintergrund der guten Konjunktur und des Fachkräftebedarfs stellt sich die Frage: Warum wollen die Arbeitgeber nicht?

Die künftige Bundesregierung sollte ihre Strategie zur Gleichbehandlung behinderter Menschen dringend überdenken. Es reicht nicht, bei den Unternehmen für die Beschäftigung behinderter Menschen zu werben. Das wird seit Jahren getan, ohne Erfolg. Deshalb sollte der Gesetzgeber die Beiträge zur Ausgleichsabgabe deutlich erhöhen. Das wäre vor allem für die 25 Prozent der beschäftigungspflichtigen Unternehmen ein effektiver Denkanstoß, die keinen einzigen Schwerbehinderten beschäftigen.“

Zur Information:

2009 hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und sich verpflichtet, für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zu sorgen. 2016 betrug die Arbeitslosenquote Schwerbehinderter 12,4 Prozent (Arbeitslosenquote allgemein: 7,8%). Die Dauer der Arbeitslosigkeit bei Schwerbehinderten lag bei durchschnittlich 53,8 Wochen (Arbeitslose insgesamt: 37,6 Wochen).

Unternehmen ab 20 Beschäftigte sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Stattdessen kann auch eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. 2015 lag die Beschäftigungsquote behinderter Menschen bei 4,7 Prozent. Sie stagniert seit Jahren, in der Wirtschaft liegt sie bei 4,1 Prozent, im Öffentlichen Dienst bei 6,6 Prozent.

Der DGB fordert, die gesetzlich vorgesehene Abgabe für ausbleibende Beschäftigung behinderter Menschen stark anzuheben. Dabei sollte gestaffelt vorgegangen werden, so dass Anstrengungen der Unternehmen belohnt werden (pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat):

  • bei einer Beschäftigungsquote von drei bis weniger als fünf Prozent von 125 auf 250 Euro
  • bei einer Beschäftigungsquote von zwei bis weniger als drei Prozent von 220 auf 500 Euro
  • bei einer Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent von 320 auf 750 Euro

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