Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 086 - 12.10.2017

Kein Mindestlohn mehr für Teilzeitkräfte?

DGB protestiert gegen Vorstoß der Jamaika-Koalition in Kiel

Die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein hat den Bundesrat am 10. Oktober 2017 aufgefordert, mit einem Gesetzentwurf die Arbeitszeiterfassung beim Mindestlohn für Teilzeitkräfte „handhabbarer und praxisnäher“ zu gestalten.

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann warnt deutlich:

„Die Jamaika-Koalition in Kiel will nichts anderes als den Mindestlohn aufweichen. Wer arbeitet, hat einen Rechtsanspruch auf einen anständigen Lohn – ob Vollzeit oder Teilzeit. Das heißt seit 2015: mindestens den Mindestlohn. Dafür muss die Arbeitszeit erfasst werden. Es gibt keinen Spielraum, wie das „handhabbarer und praxisnäher“ gemacht werden kann. Wer die Arbeitszeit nicht dokumentieren will, will nicht weniger Bürokratie, sondern mehr Ausbeutung. Diese Pläne würden Millionen Beschäftigten in Gastronomie, Handel, Logistik treffen – und vor allem Frauen, denn sie arbeiten öfter Teilzeit. So lässt Jamaika für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nichts Gutes erwarten.“

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Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes

Anschreiben zur Änderung des Mindestlohngesetzes


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