Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 084 - 17.05.2013

Für eine Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung

Der Deutsche Bundestag berät in erster Lesung über den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Moderne Mitbestimmung für das 21. Jahrhundert“. Hierzu erklärte Dietmar Hexel, DGB-Vorstandmitglied, am Freitag in Berlin:

„Bundespräsident Joachim Gauck hat Anfang Mai bei der Gedenkveranstaltung zur Zerschlagung der Gewerkschaften 1933 darauf aufmerksam gemacht, dass Deutschland weiterhin „eine mit Leben erfüllte Interessenvertretung der Arbeitnehmer“ brauche. Deutschland benötige nach Ansicht des Staatsoberhauptes „Mitbestimmung in seinen Unternehmen“ und „gelebte Demokratie im Arbeitsalltag“.

Eine lebendige betriebliche Demokratie verlangt aus gewerkschaftlicher Sicht, die Mitbestimmungsgesetze regelmäßig an aktuelle Herausforderungen und neue Entwicklungen anzupassen. Ich begrüße, dass die SPD-Bundestagsfraktion mit ihrem Antrag wichtige Impulse für die längst überfällige Diskussion zur Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetzes setzt.

Zu Recht wird in dem Antrag darauf hingewiesen, dass die betriebliche Mitbestimmung in der Praxis durch den Missbrauch von Leiharbeit oder die Zunahme von Werkverträgen vor große Herausforderungen gestellt wird. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber dieser Form von modernem Lohn- und Arbeitsrechtsdumping entschieden entgegen tritt.

Der DGB Bundesvorstand fordert, das Betriebsverfassungsgesetz zu ergänzen. Den Interessenvertretungen müssen stärkere Mitsprache- und Überwachungsrechte beim Drittpersonaleinsatz eingeräumt werden. Der Betriebsrat muss das Recht haben, die Zustimmung zum Einsatz von Fremdfirmen im Einzelfall zu verweigern, wenn die Besorgnis besteht, dass durch die Vergabe ein Arbeitsplatzabbau droht oder die Beschäftigten andere Nachteile erleiden.“

Weitere Informationen finden Sie unter:

Rede des Bundespräsidenten Joachim Gauck zur Gedenkveranstaltung „Zerschlagung der Gewerkschaften am 2. Mai 1933“: http://www.dgb.de/-/32y

Positionspapier des DGB-Bundesvorstandes gegen die missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen vom 2. Oktober 2012: http://www.dgb.de/-/5X9

Informationsbroschüre der NGG zum Thema „Weniger Rechte, wenig Lohn: Wie Unternehmen Werkverträge ausnutzen“: http://www.ngg.net/themen_von_a_bis_z/werkvertrags-missbrauch/wenig-rechte-wenig-lohn/


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