Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 049 - 19.03.2013

Equal Pay Day: Minijob-Reform gefordert

Anlässlich des Equal Pay Day 2013 mahnte Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Dienstag in Berlin eine Reform der kleinen Teilzeitbeschäftigung an:

„Die Reform der Minijobs ist dringend erforderlich, um die Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern zu schließen. Eine Neuordnung der Kleinstarbeitsverhältnisse heißt für uns, wir brauchen die soziale Sicherung von Teilzeitarbeit jedweden Stundenumfangs ab der ersten Arbeitsstunde.

Denn viele Frauen bleiben in der Sackgasse Minijob regelrecht stecken und steuern damit direkt in die Altersarmut. Viele geringfügig Beschäftigte meinen, sie bekämen brutto gleich netto, da sie kaum Sozialabgaben und Steuern zahlen. In Wahrheit kassieren aber viele Arbeitgeber diesen Vorteil ein. Als ‚Aushilfen’ mutet man ihnen Lohnabschläge zu, die unzulässig sind. Minijobs werten die Qualifikation von Frauen ab.“

Prof. Dr. Carsten Wippermann vom DELTA-Institut für Sozial- und Ökologieforschung sagte zur Studie über den nachhaltig negativen Effekt von Minijobs auf den Verlauf der Erwerbsbiografie:

Prof. Dr. Cartsen Wippermann, Ingrid Sehrbrock

Prof. Dr. Cartsen Wippermann und die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock DGB

„Das arbeitsmarktpolitische Instrument ’Minijob’ funktioniert meist nicht als Brücke in reguläre, sozialversicherte Beschäftigung. Für Frauen bleibt es oft Dauererwerbsform. Nach einem Minijob bekommen sie meist nur eine gering entlohnte Teilzeitstelle mit kleinem Stundenumfang oder steigen ganz aus dem Arbeitsmarkt aus. Minijobs in der aktuellen Form, mit den bestehenden Anreizstrukturen tragen dazu bei, dass die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern nicht geschlossen, sondern zementiert wird. Ziel muss sein, die angestrebte Brückenfunktion in ein regulär sozialversichertes Arbeitsverhältnis zu realisieren; dazu müssen die Anreizstrukturen reformiert und vor allem die Bleibeanreize erheblich reduziert werden. Beispiele dafür sind die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben bis zum Einkommen von 450 Euro, die beitragsfreie Krankenversicherung über den Ehepartner, die Lohnsteuerklassen III und V in ihren kurzfristigen Wirkungen.“

Ingrid Sehrbrock verwies zudem auf den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn: „Flankierend zu allen Reformanstrengungen zur sozialen Absicherung von Teilzeitarbeit braucht es einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Nur der gesetzliche Mindestlohn wird Frauen aus dem Niedriglohnsektor herausholen. Zudem brauchen wir auch eine rechtlich verbindliche Möglichkeit, nach Teilzeitphasen die Arbeitszeit wieder aufzustocken. Das würde Frauen ein Aufstocken der Arbeitszeiten und Männern den Sprung in die Teilzeit entlang ihrer Bedarfe im Lebensverlauf wesentlich erleichtern.“

Hinweis: Der Equal Pay Day markiert den Tag, bis zu dem Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssten, um rechnerisch auf das durchschnittliche Jahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen – in diesem Jahr der 21. März. Noch immer besteht eine geschlechtsspezifische Entgeltlücke von durchschnittlich 22 Prozent.

Link zur Studie „Frauen im Minijob - Motive und (Fehl-)Anreize für die Aufnahme geringfügiger Beschäftigung im Lebenslauf“ http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=193520.html

Rede Ingrid Sehrbrock PK Equal Pay Day 2013 (PDF, 52 kB)

DGB-Pressekonferenz zum Equal Pay Day 2013. Rede der stellvertretenden Vorsitzenden des DGB, Ingrid Sehrbrock.

Rede Prof. Dr. Carsten Wippermann (PDF, 74 kB)

DGB-Pressekonferenz zum Equal Pay Day 2013. Rede von Prof. Dr. Carsten Wippermann, Katholische Stiftungsfachhochschule München, DELTA-Institut für Sozial- und Ökologieforschung.

DGB-Pressekonferenz zum Equal Pay Day 2013. Rede der stellvertretenden Vorsitzenden des DGB, Ingrid Sehrbrock.

DGB-Pressekonferenz zum Equal Pay Day 2013. Rede von Prof. Dr. Carsten Wippermann, Katholische Stiftungsfachhochschule München, DELTA-Institut für Sozial- und Ökologieforschung.

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