Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 001 - 01.01.2017
Pressemitteilung

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 8,84 Euro

Körzell: Positive Effekte halten an

Am 1. Januar 2017 wird der gesetzliche Mindestlohn erstmals seit seiner Einführung im Januar 2015 angehoben. Er steigt von 8,50 auf 8,84 Euro pro Stunde. „Der höhere Mindestlohn kommt Millionen Geringverdienerinnen und –verdienern zu Gute. Sie werden von heute an bei einer Vollzeitstelle monatlich zirka 55 Euro mehr in der Tasche haben“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Sonntag. "Mit der Entwicklung bei den Un- und Angelernten liegen wir deutlich ueber dem Schnitt der Lohnerhoehungen im Jahr 2016. Jeder Cent Mindestlohn mehr bedeutet mindestens 50 Millionen Euro mehr Kaufkraft pro Jahr."

Der höhere gesetzliche Mindestlohn hat auch Auswirkungen auf die Arbeitszeiten bei Minijobs: Um die Grenze der geringfügigen Beschäftigung von 450 Euro nicht zu überschreiten, müssen ab heute nur noch 50,9 Stunden monatlich gearbeitet werden.

„Die positiven Effekte auf die Verdienst- und Beschäftigtenentwicklung halten an“, so Körzell, „insbesondere in Dienstleistungsbranchen und für Frauen.“ Damit der Mindestlohn auch überall ankomme, seien wirksame Kontrollen nach wie vor wichtig, auch in kleineren Betrieben.

Neue DGB-Analyse:
Beschäftigten- und Verdienstentwicklung nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns

Eine aktuelle DGB-Auswertung neuer Zahlen des Statistischen Bundesamts belegt die positiven Effekte auf die Verdienst- und Beschäftigtenentwicklung. So sind die Verdienste bei Un- und Angelernten seit Einführung des Mindestlohns bis Ende des 3. Quartals 2016 bundesweit um 4,0 Prozent gestiegen (West: +3,5; Ost: +9,6). Frauen profitieren bundesweit mit einem Plus von 3,9 Prozent (West: +3,2; Ost: +10,7). Stark stiegen die Verdienste im Gastgewerbe (+5,2 Prozent, West: +4,1; Ost: +16,1), Kunst, Unterhaltung und Erholung (+11,2 Prozent, West: 10,8; Ost: +18,4) und Verkehr und Lagerei (+7,2 Prozent, West: 6,9; Ost: +10,2).

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten stieg bundesweit um 4,2 Prozent (West: +4,1, Ost: +4,3). Besonderen Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hat das Gastgewerbe mit 12,7 Prozent (Ost:+13,8, West: + 12,4) – eine Branche, in der der Mindestlohn besonders relevant ist (DGB-Auswertung der Zahlen der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit des 3. Quartals 2016 im Vergleich mit dem 4. Quartal 2014).

Dagegen ist die Zahl der Minijobs bundesweit seit Dezember 2014 bis Ende des 1. Quartals 2016 um 2,3 Prozent gesunken (West: minus 1,9; Ost: minus 4,6). Die Zahl derer, die ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, ist mit minus 4,6 Prozent noch deutlicher zurückgegangen (West: minus 4,1, Ost: minus 7,1). Viele der weggefallenen Minijobs sind in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt worden. Minijobs als Nebenbeschäftigung nahmen bundesweit um 2,4 Prozent zu.

Hinweis: Die Verdienste bei Un- und Angelernten beziehen sich auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ohne Sonderzahlungen in der Leistungsgruppe 5 (An- und Ungelernte).

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