Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 087 - 24.05.2013

DGB begrüßt EU-Pläne zu Betriebsrenten

Zur Ankündigung der Europäischen Kommission, die EU-Aufsichtsregeln für Versicherungsunternehmen (Solvency II) nicht auf die betriebliche Altersvorsorge zu übertragen, sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Freitag in Berlin:

„Wir begrüßen die Absicht von EU-Parlament und EU-Kommission, die betriebliche Altersversorgung nicht mit Versicherungsunternehmen gleichzusetzen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich auch in Zukunft auf ihre Betriebsrenten verlassen können. Eine Übertragung der Eigenkapitalvorschriften für Versicherungsunternehmen (Solvency II) würde einen Erdrutsch bei den Betriebsrenten verursachen.

Die Betriebsrenten in Deutschland sind schon heute bestmöglich gegen Insolvenzen geschützt. Eine Ausweitung von Solvency II auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung würde die Kosten in die Höhe treiben und die Risiken des Kapitalmarkts bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abladen. Dadurch würde das System aus gesetzlicher und ergänzender betrieblicher Rente erheblichen Schaden nehmen.“


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