Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 095 - 21.09.2016
Werkverträge und Leiharbeit

Klare Regeln für Leiharbeit

Zur morgigen 1. Lesung des Gesetzentwurfs gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen fordert Annelie Buntenbach deutliche Verbesserungen:

„Eine Million Leiharbeiter und hunderttausende Beschäftigte, die in ausbeuterischen Werkverträgen arbeiten, warten darauf, dass der Gesetzgeber dem Missbrauch einen Riegel vorschiebt. Klare Regeln sind notwendig.

Bei der Leiharbeit gehört dazu, dass Drehtüreffekte bei der Höchstüberlassungsdauer vermieden werden. Die Höchstüberlassungsdauer muss an den Arbeitsplatz gebunden sein. Darüber hinaus dürfen Leiharbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden – im derzeitigen Gesetzesentwurf fehlt an dieser Stelle neben der Konzernleihe auch die gelegentliche Leiharbeit.

Auch für Werkverträge brauchen wir klare Regeln. Menschen in Werkverträgen werden oft schlechter bezahlt und haben weniger Kündigungsschutz. So entstehen zwei Klassen von Beschäftigten im Betrieb. Entgegen der Aussage des Koalitionsvertrags, die Prüftätigkeit der Behörden zu erleichtern, herrscht bei den Kontrolleuren große Rechtsunsicherheit. Daher bedarf es einer präzisen Regelung zur Abgrenzung der Werkverträge. Derzeit finden sich nur allgemeine Oberbegriffe im Gesetz. Auf dieser Grundlage werden Kontrolleure – schon aus Angst vor Schadensersatz – weiterhin immer wieder davor zurückschrecken, überhaupt durchzugreifen“.


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