Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 002 - 05.01.2012

DGB fordert schärfere Überprüfung der Rente mit 67

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine schärfere Überprüfung der zum 01. Januar 2012 in Kraft getretenen Rente mit 67. Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungsklausel müsse an eindeutige Kriterien gebunden werden und auf dieser Grundlage jährlich erfolgen. Gleichzeitig müsse die Erwerbsminderungsrente reformiert werden, damit diejenigen, die nicht bis zum Rentenalter arbeiten können, ausreichend abgesichert werden.

Zur Diskussion um die Rente mit 67 sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

 „Es war ein schwerer Fehler, mit der Einführung der Rente mit 67 zu beginnen, ohne die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich länger arbeiten können.

Wir brauchen keine wachsweichen Erklärungen, sondern knallharte Kriterien und umgehend eine erneute Überprüfung der Realitäten am Arbeitsmarkt für Ältere. Die gesetzlichen Maßstäbe für die Überprüfung der Zumutbarkeit der Rente mit 67 sind viel zu unkonkret, das hat der beschönigende Überprüfungsbericht der Bundesregierung im letzten Jahr gezeigt. Unter den heutigen Bedingungen hätte die Koalition die Rente mit 67 stoppen müssen. Nur zehn Prozent der 63- und 64-Jährigen sind sozialversicherungspflichtig in Vollzeitjobs beschäftigt, knapp 60 Prozent der über 60-Jährigen dagegen ohne Job.

Wenn die Parteien die absehbaren Rentenkürzungen durch die Rente mit 67 ernsthaft vermeiden wollen, muss die gesetzliche Überprüfungsklausel an eindeutige Kriterien gebunden werden. Die Quote sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von 50 Prozent für Ältere ab 60 Jahren ist dafür das absolute Minimum, wenn gleichzeitig dafür gesorgt wird, dass Erwerbsgeminderte besser fürs Alter abgesichert werden.

Solange diese Bedingungen nicht erfüllt sind, muss die Rente mit 67 zumindest ausgesetzt werden. Wir fordern Bundesarbeitsministerin von der Leyen deshalb auf, die Rente mit 67 in den Rentendialog aufzunehmen.“


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