Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 105 - 22.06.2011

Buntenbach: Rentenüberschüsse nicht leichtfertig verpulvern

„Die aktuellen Finanzüberschüsse der gesetzlichen Rentenversicherung sind erfreulich, sollten aber nicht leichtfertig verpulvert werden. Wir fordern die Koalition auf, die neuen Spielräume auch für den Kampf gegen die künftig stark steigende Altersarmut zu nutzen“, sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Hannover.

Nach den derzeitigen Wirtschaftsprognosen der Bundesregierung scheint eine deutliche Senkung des Rentenversicherungbeitrags im Jahr 2013 rein rechnerisch möglich. Nach geltender Gesetzeslage wird der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung abgesenkt, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage die Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben voraussichtlich übersteigt.

„Eine Beitragsentlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wäre erfreulich, darf aber die Anstrengungen im Kampf gegen die künftig stark steigende Altersarmut nicht gefährden“, sagte Annelie Buntenbach. "Es ist höchste Zeit, die Rentenleistungen insbesondere für die Millionen von Geringverdienern und Erwerbsgeminderten deutlich zu verbessern und die Rente mit 67 zu stoppen."

"Wenn die positiven Prognosen tatsächlich eintreten, sollte die Koalition auch die Möglichkeit nutzen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Rente mit 67 und die damit verbundenen Rentenkürzungen zu ersparen, indem sie zumindest auf einen Teil der Beitragssenkung verzichtet“, erklärte das DGB-Vorstandsmitglied. Der Beitragssatzeffekt der Rente mit 67 beträgt nach offiziellen Angaben erst im Jahr 2030 0,5 Prozent – die Beitragssenkung würde nach den Prognosen der Bundesregierung 0,7 Prozent betragen (19,2 Prozent im Jahr 2013).

Buntenbach betonte, es wäre dagegen in keiner Weise nachvollziehbar, wenn die Koalition den Rentenbeitrag erst übermäßig absenkt und an der Rente mit 67 festhält, weil dadurch ein späterer Beitragsanstieg vermieden werden soll.

Die Entlastung durch eine Betragssenkung von 0,5 Prozent würde bei Durchschnittsverdienenden mit einem monatlichen Brutto-Einkommen von ca. 2.500 Euro rund sechs Euro betragen. „Eine solche kurzfristige Entlastung steht jedoch in keinem Verhältnis zu den Rentenkürzungen, wie z.B. durch die Rente mit 67, die bis zu 14,4 Prozent betragen“, so Buntenbach.


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