Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 117 - 27.06.2013

Koalition soll Pläne zur Vorstandsvergütung aufgeben


Anlässlich der heutigen zweiten und dritten Lesung der Aktienrechtsnovelle im Deutschen Bundestag sagte Dietmar Hexel, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

„Die Koalition will mit der Aktienrechtsnovelle die Beschlussfassung über die Vorstandsvergütung dem Aufsichtsrat entziehen und der Hauptversammlung übertragen. Dies lehnt der DGB ab. An der bewährten Aufgabenteilung zwischen den Organen Aufsichtsrat und Hauptversammlung muss festgehalten werden. Die Hauptversammlung spiegelt nur die Interessen der Aktionäre wider. Die ArbeitnehmerInnen bleiben außen vor. Von institutionellen Anlegern, wie großen Fonds, ist außerdem nicht zu erwarten, dass sie einen Beitrag zur Begrenzung der Vorstandsvergütungen leisten. Deren Manager gehören schließlich selbst zu den Großverdienern mit nach oben offener Skala.

CDU/CSU und FDP haben mit ihren Plänen bislang überall Schiffbruch erlitten. Praxis und Wissenschaft lehnen die Vorschläge ganz überwiegend ab. Das zeigte sich unter anderem in der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages Anfang Juni, wo sich die Mehrheit der Sachverständigen gegen die Pläne aussprach. Die Reihen der Kritiker wurden jüngst auch um die Regierungskommission ‚Deutscher Corporate Governance Kodex’ verstärkt, die sich ebenfalls gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung gestellt hat. 

Diese Gesetzesinitiative ist gründlich misslungen, auch weil sie ein unausgegorener Schnellschuss ist. Die Regierung dachte, sie müsste im Zuge der Schweizer Abzocker-Initiative noch schnell etwas liefern. Sie hat sich prompt für das Falsche entschieden. Sie hat dabei auch ausgeblendet, dass die Unternehmensverfassung der Schweiz unterschiedlich zu der in Deutschland ist. Angesichts der breiten Ablehnung fordere ich die Koalition dazu auf, ihre Pläne zur Änderung bei der Vorstandsvergütung aufzugeben. Wenn sie in letzter Minute in dieser Legislaturperiode noch durchgestimmt werden ist niemandem geholfen.“

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