Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 031 - 21.02.2014

Rente ab 63 entlastet Arbeitslosenversicherung

Zur Berichterstattung über mögliche Belastungen der Bundesagentur für Arbeit durch die Rente ab 63 sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Freitag in Berlin:

„Die Rente ab 63 führt zu einem Entlastungseffekt für die Arbeitslosenversicherung von knapp 200 Millionen Euro, weil ein Teil der älteren Arbeitslosen aufgrund der geplanten Leistungsverbesserungen ab 63 Jahren in die abschlagsfreie Rente wechseln kann. Diese Entlastung beim Arbeitslosengeld wird von der Bundesagentur für Arbeit auf 390 Millionen Euro geschätzt. Die Beitragsmindereinnahmen aufgrund der Verkürzung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung liegen bei rund 200 Millionen Euro und können mehr als kompensiert werden.

Mögliche Mehrbelastungen der Arbeitslosenversicherung sind nur dann zu erwarten, wenn die Rente ab 63 von den Unternehmen für eine Entlassungswelle von älteren Beschäftigten missbraucht wird. Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu unterschiedliche Szenarien berechnet, da sie die Inanspruchnahme der Rente ab 63 nicht substanziell begründen kann.

Im oberen Szenario schätzt die Bundesagentur mit Kosten in Höhe von 1,6 Milliarden Euro, wenn 25 Prozent der Anspruchsberechtigten zwei Jahre vor der Rente bereits mit 61 Jahren arbeitslos werden. Diese Mehrkosten können und müssen vermieden werden, indem die Unternehmen durch die Wiedereinführung der Erstattungspflicht gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Kosten der Arbeitslosigkeit im Zusammenhang mit der Einführung der Rente ab 63 selbst zu tragen. So bleibt es bei einem positiven Entlastungseffekt für die Arbeitslosenversicherung.“


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