Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 116 - 04.07.2012

Mindestlohn in der Weiterbildung

Der DGB begrüßt die Zustimmung des Bundeskabinetts zum Verordnungsentwurf der Ministerin für Arbeit und Soziales, der einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn für pädagogisches Personal in der Weiterbildung vorsieht. Damit gilt ab 1.8.2012 hier ein Mindestlohn in Höhe von 12,60 Euro pro Stunde (Westdeutschland) und 11,25 Euro pro Stunde (Ostdeutschland).

Dazu sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki, am Mittwoch in Berlin: „Es ist gut, dass auch die Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildungsbranche endlich vor Lohndumping geschützt werden. Dieser allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn ersetzt aber nicht einen gesetzlichen Mindestlohn. Wir fordern darüber hinaus auch dort, wo kein Tarifvertrag existiert oder Arbeitgeber keine Tarifverträge abschließen wollen, einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro als unterster Lohngrenze. Die Politik darf sich nicht ihrer Verantwortung entziehen, denn alle Beschäftigte haben das Recht auf eine menschenwürdige und gerechte Entlohnung."


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