DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte am Mittwoch in Berlin zu den Vorschlägen der Arbeitsministerin, das Arbeitszeitgesetz zu ändern:
"Es ist sehr zu begrüßen, dass Bundesarbeitsministerin Nahles die Tarifbindung stärken will. Die Große Koalition hatte hier zwar erste Ansätze auf den Weg gebracht. Es zeigt sich aber, dass die Reformen nicht die erhoffte Wirkung zeigen. Deshalb sollten die Regelungen zur Stärkung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nachjustiert werden.
Die Arbeitszeitdebatte muss auf mehr Arbeitszeitsouveränität für Beschäftigte ausgerichtet werden. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Rechtsansprüche der Beschäftigten gestärkt werden sollen. Ein erster Schritt ist das Recht auf befristete Teilzeit. Es trägt dazu bei, dass die Arbeitszeit je nach Lebensphase angepasst werden kann. Dies ist bereits im Koalitionsvertrag festgelegt und sollte zügig umgesetzt werden. Gleichzeitig brauchen die Beschäftigten aber auch verbriefte Rechte, um die täglichen Arbeitszeiten souveräner mitbestimmen zu können.
Gleichzeitig braucht Arbeitszeit insbesondere in digitalen Zeiten Grenzen. Das Arbeitszeitgesetz bietet schon heute weitreichende Möglichkeiten für Arbeitgeber, die in der betrieblichen Praxis auch genutzt werden, um die Arbeitszeiten im Sinne der Unternehmen zu flexibilisieren. Es muss darauf geachtet werden, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. Durch überlange und atypische Arbeitszeiten, verkürzte Ruhezeiten oder permanente Erreichbarkeit steigt jedoch das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Wir beklagen schon seit Jahren ein erschreckend hohes Niveau psychischer Erkrankungen, gegen die dringend verbindliche Schritte unternommen werden müssen. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung muss die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt werden. Mehr Arbeitszeitsouveränität ist deshalb auch ein Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen."
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