Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 098 - 24.09.2016
Mindestlohn

Polnische und deutsche Gewerkschaften für flächendeckende Anwendung des Mindestlohns - auch im Transportgewerbe

Anlässlich des 7. Deutsch-Polnischen Gewerkschaftsforums am 23./24. September 2016 in Danzig haben der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sowie die drei polnischen Gewerkschaftsbünde Solidarnosc (Vorsitzender Piotr Duda), OPZZ (Vorsitzender Jan Guz) und FZZ (Vizepräsident Mariusz Tyl) ihre gemeinsame Position bezüglich der flächendeckenden Anwendung des deutschen Mindestlohns bekräftigt und eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Darin wird die Europäische Kommission aufgefordert, die flächendeckende Anwendung des Mindestlohns im Transportgewerbe gerade auch für Transit- und Kabotage-Fahrten zuzulassen.

Dazu sagten der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und Vorstandsmitglied Stefan Körzell: "Der deutsche Mindestlohn muss auch für polnische Unternehmen gelten, wenn sie in Deutschland tätig sind - gerade auch bei grenzüberschreitenden Fahrten, bei Transit- oder Kabotage-Fahrten."

Hintergrund ist die Einleitung von rechtlichen Schritten der Europäischen Kommission gegen Frankreich und Deutschland wegen der Anwendung des Mindestlohns im Transportgewerbe. Das deutsche Mindestlohngesetz schreibt seit 1. Januar 2015 die Untergrenze von 8,50 Euro vor, ungeachtet der Nationalität des Arbeitgebers (Paragraphen 1 und 20 Mindestlohngesetz) und entspricht vollumfänglich der Richtlinie 96/71/EC zu entsandten Beschäftigten.


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