Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 139 - 25.08.2010

Michael Sommer: Echter Arbeitnehmerdatenschutz notwendig

Zum Kabinettsbeschluss für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erklärt Michael Sommer, DGB-Vorsitzender am Mittwoch in Berlin:

„Nach einer Reihe von Skandalen in Unternehmen wie Lidl, der Deutschen Bahn oder der Deutschen Telekom reicht der jetzt vorliegenden Gesetzesvorschlag der Bundesregierung nicht aus, um die Beschäftigten in Zukunft wirksam zu schützen. Wir fordern handfeste, konkrete Bestimmungen und Verbote zum Schutz der Beschäftigten statt Gummiparagraphen für die Arbeitgeber. Dieser Gesetzentwurf muss aus Sicht der Gewerkschaften im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden. Denn: Persönlichkeitsrechte sind unverzichtbar.

Es ist richtig, dass die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz zukünftig - auch nicht in Ausnahmefällen - zulässig ist. Dass aber dafür die offene Videoüberwachung gang und gäbe werden kann, ja sogar zur Verhaltens- und Leistungskontrolle und zur Qualitätskontrolle eingesetzt werden darf, lehnen wir ab.

Falsche Weichenstellungen sehen wir auch bei der im Gesetz vorgesehenen Regelung zur Korruptionsbekämpfung. Ihre Aufklärung gehört in die Hände von Polizei und Staatsanwaltschaft und nicht in die Hände der Arbeitgeber. Anonymisierte Datenabgleiche bis hin zu eigenen Ermittlungen mit einer zusätzlichen Datenerhebung durch den Arbeitgeber sind das Gegenteil eines echten Arbeitnehmerdatenschutzes. Damit wird der Bespitzelungsskandal bei der Bahn, der zu Recht zum Rücktritt des damaligen Vorstandsvorsitzenden Mehrdorn geführt hat, im Nachhinein gerechtfertigt.

Dass es zudem dabei bleibt, dass die Arbeitgeber durch ärztliche Untersuchungen und sonstige Eignungstests das Profil der Bewerberinnen und Bewerber ausleuchten dürfen, andererseits konkrete Verbote von Fragen wie z. B. nach einer Schwangerschaft im Gesetzentwurf nicht ausdrücklich untersagt werden, kritisieren wir auf das Schärfste. Und dem Arbeitgeber jetzt neu zu ermöglichen, ärztliche Untersuchungen und Eignungstests unter bestimmten Voraussetzungen von bereits Beschäftigten verlangen zu können, ist eine elementare Verschlechterung von Arbeitnehmerrechten. Dies ist bisher nur für gesetzlich festgelegte arbeitsmedizinische Untersuchungen vom Gesetzgeber zugelassen, und dabei sollte es auch bleiben.

Dieses Gesetz, sollte es so in Kraft treten, schützt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ausreichend genug, sondern schafft erstmals eine Rechtsgrundlage, die das Ausspionieren von Beschäftigten im Arbeitsverhältnis ausdrücklich ermöglicht. In dieser Form ist der Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz der Regierung insgesamt nicht akzeptabel.“

 


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