Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 108 - 27.06.2012

DGB warnt vor klammheimlicher Privatisierung der Krankenkassen

Zur heutigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Bundestags zum Kartellrecht und die dadurch folgenden Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung erklärte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Bamberg:

„Die geplante Ausdehnung des Kartellrechts auf die gesetzlichen Krankenkassen ist der Versuch der Bundesregierung, die Krankenversicherung auf kaltem Wege zu privatisieren. Dieser Plan muss dringend gestoppt werden. Im Gesundheitswesen muss es um die qualitativ gute Versorgung der Menschen gehen, nicht darum, wo der höchste Gewinn zu machen ist. Es besteht die Gefahr, dass die gesetzlichen Krankenkassen bald wie private Unternehmen behandelt werden, die dem EU-Wettbewerbsrecht unterliegen. Damit steht die gesamte gesetzliche Krankenversicherung auf dem Spiel.

Es ist geradezu obszön, dass vor allem die FDP den Krankenkassen einen Kosten-Wettbewerb über Zusatzbeiträge aufgedrückt hat und dieser kranke Wettbewerb nun als Vorwand genutzt werden soll, um die gesetzliche Krankenversicherung zu privatisieren.

Krankenkassen sind keine Unternehmen und dürfen es auch nicht werden. Aufgabe und Ziel der Krankenkassen ist nicht die Profitmaximierung, sondern die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung. Dazu gehört in vielen Bereichen auch eine enge Zusammenarbeit, die zum Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. Dagegen können die Krankenkassen weder über ihre Einnahmen noch über ihre Mitglieder oder den größten Teil ihrer Ausgaben selbst entscheiden.

Wir fordern vor allem die CDU/CSU auf, dieses Vorhaben zu stoppen oder wenigstens entscheidend zu entschärfen.“

Die Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

Stellungnahme Gesetzentwurf 8.GWB-novelle (PDF, 71 kB)

Der Entwurf enthält Änderungen des SGB V, die eine ausgeweitete Anwendung kartellrechtlicher Regelungen auf die gesetzliche Krankenversicherung zum Gegenstand haben. Zudem soll das Bundeskartellamt (BKartA) verwaltungstechnisch zuständig werden, bei kartellrechtlichen Streitigkeiten die Zivilgerichte. Das allgemeine Kartellverbot soll auf das Verhältnis der zwischen Krankenkassen und ihren Verbände sowie zu den Versicherten „entsprechend“ übertragen werden. Das kartellrechtliche Verwaltungsverfahren inklusive der Interventions- und Sanktionsmöglichkeiten des BKartA bzw. Dritter soll ebenfalls „entsprechend“ zur Geltung gebracht werden. Auch soll bezüglich der Zusammenschlusskontrolle das BKartA für freiwillige Kassenvereinigungen „entsprechend“ zuständig werden. Der DGB lehnt die Regelungen insgesamt ab.

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