Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 026 - 15.02.2012

Teilrente: An den Problemen der Altersarmut vorbei

„Der Vorstoß von Bundesarbeitsministerin von der Leyen zur Teilrente ist unzureichend, da sie wieder einmal an den wirklichen Kernproblemen der drohenden Altersarmut vorbeizielt,“ erklärte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied.

„Es kann nicht darum gehen, dass Rentner möglichst lange arbeiten, sondern dass die Beschäftigten, die jahrzehntelang Rentenbeiträge gezahlt haben und nicht mehr arbeiten können, eine Rente bekommen, die zum Leben reicht. Dazu brauchen wir eine Aufwertung der Rente insgesamt, eine deutlich bessere Absicherung insbesondere von Geringverdienern, Erwerbsgeminderten und Arbeitslosen sowie sozial abgesicherte Übergänge in den Ruhestand.

Frau von der Leyen steht noch immer in der Pflicht zu liefern. Die bisherigen Vorschläge aus dem Rentendialog sind völlig unzureichend und in Teilen sogar kontraproduktiv.

Die Vereinfachung der Teilrente ist sicher sinnvoll, zur Bekämpfung von Altersarmut jedoch weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein. Es geht nicht darum, dass die Beschäftigten frühzeitig aus dem Job aussteigen wollen um dann als Kombirentner weiterzuarbeiten, sondern darum, dass die meisten nicht mehr können, weil sie sich für den Job verschlissen haben. Jeder Fünfte Neurentner ist gesundheitlich nicht mehr in der Lage zu arbeiten und bezieht eine Erwerbsminderungsrente.

Wir erwarten, dass sich Frau von der Leyen um diejenigen kümmert, die nicht bis 65 Jahre arbeiten können. Nur zehn Prozent der 63- und 64-Jährigen sind Vollzeitbeschäftigt.

Die Teilrente ist auch kein Ausgleich für die Rente mit 67. Wir fordern, dass die Rente mit 67 zumindest ausgesetzt wird und die Arbeitmarktchancen Älterer substanziell verbessert werden. Es ist zynisch, den Älteren durch die Rente mit 67 hohe Abschläge zu verordnen und dann darauf zu bauen, dass sie diese Abschläge als Kombirentner ausgleichen könnten. Dabei wird zudem verschwiegen, dass die Rentenabschläge von bis zu 14,4 Prozent bis zum Lebensende gelten, die Arbeitsmöglichkeiten für Kombirentner sehr begrenzt sind.

Wir brauchen die bessere Absicherung der Übergänge in den Ruhestand. Die Teilrente kann dabei nur ein Puzzlestück sein. Für eine tarifpolitische Gestaltung der Teilrente ist es vor allem nötig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 60 Jahren einen Rechtsanspruch auf Teilzeit bekommen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Ältere entlassen werden, um als Kombirentner den gleichen Job zu schlechteren Bedingungen machen zu müssen. Damit würde die Altersarmut nur noch erhöht.“


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