Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 061 - 17.08.2018
Pressemitteilung

Eckpunkte für Einwanderungsgesetz nicht ausreichend

Zu den jetzt bekannt gewordenen Eckpunkten für ein Einwanderungsgesetz sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Freitag:

„Deutschland braucht dringend ein Einwanderungsgesetz, damit endlich mehr Transparenz in den bestehenden Regeldschungel kommt. Die bisher rund 50 für die Zuwanderung von Erwerbstätigen geltenden Regelungen müssen deutlich reduziert werden. Es geht darum, Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, um in vielen Branchen dringend benötigten Fachkräften den Weg zu ebnen und gleichzeitig Ausgrenzung beim Zugang zum Arbeitsmarkt und Lohndumping zu verhindern.

Wir bezweifeln, dass die nun vorgelegten Eckpunkte zu mehr Transparenz führen werden, sie bleiben selbst hinter den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zurück. Mit einem erforderlichen Einwanderungsgesetz haben die nun vorgeschlagenen Korrekturen und Reparaturen nichts gemein.

Die sogenannte Positivliste abzuschaffen ist der falsche Weg. Denn damit wird suggeriert, dass nun alle qualifizierten Fachkräfte kommen könnten. Statt dessen wäre es notwendig, die Bedarfe in einzelnen Branchen, auch unter Berücksichtigung der vielen aus dem Ausland entsandten Arbeitskräfte, gemeinsam mit den Sozialpartnern zu analysieren und dort über die Notwendigkeit der Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften zu entscheiden.

Die vorgeschlagenen Möglichkeiten zum Aufenthalt für eine Arbeitsplatzsuche sind nicht neu. Bereits jetzt ist das für Drittstaatsangehörige mit einem akademischen Abschluss möglich, wenn sie über die nötigen Mittel und eine Krankenversicherung verfügen, sowie für Absolventen deutscher Hochschulen. Die Regelungen auf beruflich qualifizierte Drittstaatsangehörige auszuweiten, ist eher als Placebo zu bewerten, angesichts der bisherigen Erfahrungen. Denn im letzten Jahr wurden lediglich 32 Aufenthaltserlaubnisse an neu eingereiste Drittstaatsangehörige erteilt.

Auf die Vorrangprüfung soll nun grundsätzlich verzichtet werden. Richtig ist, dass sie bei Konjunktureinbrüchen auch kurzfristig wieder eingeführt werden soll. Klarstellen sollte die Bundesregierung, dass die Vorrangprüfung insbesondere bei Helferberufen weiterhin erforderlich ist. Zudem darf generell auf eine Prüfung fairer Arbeitsbedingungen nicht verzichtet werden, um Unterbietungskonkurrenz zu vermeiden.

Weiterhin bleibt Geflüchteten der Zugang zum Aufenthalt als Erwerbstätige verwehrt. Obwohl viele von ihnen dauerhaft in Deutschland bleiben, wird dadurch die Arbeitsmarkteingliederung gefährdet, und die Unsicherheit für Geflüchtete selbst und Betriebe, die sie einstellen wollen, bleibt weiterhin groß. Einen sogenannten Spurwechsel, also die Umwandlung eines humanitären Aufenthaltstitels in einen zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, der vom Arbeitsminister gefordert wurde, lehnt der CSU-Innenminister ab. Dies ist ein falsches Signal, denn damit bleiben Hürden erhalten, die zur weiteren Abhängigkeit von Sozialleistungen führen können.

Wenn ein Erwerbstätiger aus einem Drittstaat unwürdige Arbeitsbedingungen bei einem Arbeitgeber für drei Jahre akzeptieren muss, weil er sonst womöglich seinen Aufenthaltsstaus verliert, so öffnet dies Tür und Tor für Lohndumping und Ausbeutung. Hier und an ähnlich gelagerten Regelungen sollte die Bundesregierung ansetzen, wenn sie keine Kraft für ein Einwanderungsgesetz hat, das die Entwicklungen der Demographie und des Arbeitsmarkt berücksichtigt sowie sich an erfolgreichen Modellen für die Einwanderung orientiert.“


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