Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 094 - 19.05.2014

Rente mit 63: Unverschuldete Arbeitslosigkeit muss generell berücksichtigt werden

Zum Kompromiss der Regierungsfraktionen zur geplanten abschlagsfreien Rente ab 63 sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Montag in Berlin:

"Wir begrüßen, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rente ab 63 ohne zeitliche Beschränkung berücksichtigt werden sollen. Dies ist ein wichtiger sozialer Fortschritt auch für die jungen Generationen.

Der geplante ‚rollierende Stichtag‘ ist überflüssig, darf aber keinesfalls zu neuen Ungerechtigkeiten führen. Es muss unmissverständlich klargestellt werden, dass alle, die in den letzten zwei Jahren vor der Rente ab 63 unverschuldet arbeitslos werden, dafür nicht bestraft werden. Zeiten der Arbeitslosigkeit gehören generell bei der Rente mit 63 berücksichtigt, wenn Beschäftigte gekündigt werden.

Die geplanten Ausnahmen beim ‚rollierenden Stichtag‘ nur auf 'Insolvenzen' und ,vollständige Geschäftsaufgaben des Arbeitsgebers' zu reduzieren, ist  unzureichend. Dadurch werden betriebsbedingte Kündigungen nicht erfasst und Beschäftigte in Kleinbetrieben, in denen der Kündigungsschutz nicht greift, benachteiligt.

Wenn die Koalition einen Missbrauch der Rente ab 63 zur Frühverrentung befürchtet, sollte sie die Entlassung Älterer durch die Wiedereinführung der Erstattungspflicht erschweren."


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