Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 107 - 22.06.2010

Ingrid Sehrbrock: Für die Eigenständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit

Anlässlich der Justizministerkonferenz in Hamburg hat sich die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock in einem Brief an den Vorsitzenden der Konferenz Dr. Till Steffen mit der Forderung gewandt, die Eigenständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit zu erhalten und Verschlechterungen im Sozialgerichtsgesetz zu verhindern. „Wir fordern die Justizministerinnen und Justizminister der Länder auf, die geplante Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten und die Verschlechterungen im SGG nicht weiter zu verfolgen. Gemeinsam mit den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern unseres Offenen Briefes lehnen wir einen solchen Schritt ab.“

Der vom Deutschen Gewerkschaftsbund initiierte Offene Brief „Für die Eigenständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit und gegen Verschlechterungen im Sozialgerichtsgesetz“ wurde in nur zweieinhalb Monaten bisher von 8.443 Menschen aus Gewerkschaften, Politik und Wirtschaft unterschrieben. Erstunterzeichner waren die Bundestagesabgeordneten Olaf Scholz, Hubertus Heil, Anette Kramme, Markus Kurth, Jens Petermann und Steffen-Claudio Lemme. Weitere Mitglieder des Deutschen Bundestages wie A. Schaaf, K. Ernst, K. Kipping, O. Schreiner, Dr. Strengmann-Kuhn, B. Müller-Gemmeke, B. Pothmer, G. Lösekrug-Möller und J. Krellmann schlossen sich an, auch die ehemaligen DGB-Vorsitzenden Dieter Schulte und Ernst Breit unterstützen die Forderung.

Mit der Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten würde für die BürgerInnen ein intransparentes Durcheinander entstehen. „Der Charakter der Sozialgerichtsbarkeit und das langjährig angesammelte Spezialwissen ginge verloren. Über vermeidliche Einsparpotenziale, die anscheinend Auslöser der Debatte sind, gibt es keine verlässlichen Aussagen“, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende.

Auch die Diskussionen um die Entlastung der Sozialgerichte durch Änderungen im Sozialgesetzbuch (SGG) wies Ingrid Sehrbrock aufs Schärfste zurück. „Aus gutem Grund sind im Prozessrecht für das sozialgerichtliche Verfahren keine Gebühren vorgesehen. Eine Verschlechterung in diesem Punkt ist nicht hinnehmbar. Soziale Gerichtsbarkeit darf nicht vom Geldbeutel der Menschen abhängig gemacht werden“, betonte Sehrbrock. „Gerade weil es hier um Fragen des Existenzminimums und existenzieller Lebensbereiche geht, brauchen die Betroffenen dringend die Prozesskostenfreiheit.“

Zur Information:

Der Offene Brief mit den Unterschriftenlisten ist dem Vorsitzenden der Justizministerkonferenz Anfang dieser Woche zugegangen.

Weiteres Infomaterial:

Protest gegen Kürzung bei Sozialgerichten



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Text

Unterschriftensammlung/Offener Brief an die JustizministerInnnen

Die Konferenz der Justizminister und Justizministerinnen (JUMIKO) und die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister/innen (ASMK) haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt, die mögliche Änderungen des Sozialgerichtsgesetzes und der Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Länderebene zur Beschlussfassung für die beiden Konferenzen vorbereitet. Am 24.06.2010 übergibt der DGB den Offenen Brief mit den gesammelten Unterschriften.

Zusammenlegung der Verwaltungs- und Sozialgerichte auf Länderebene und mögliche SGG-Änderungen

Schwarz-Gelb will den Ländern die Entscheidung überlassen, ob sie Verwaltungs- und Sozialgerichte zusammenzuführen. Die Länder spekulieren auf Einsparungen, der DGB dagegen befürchtet ein intransparentes Durcheinander für den Bürger. und den Verlust von juristischem Spezialwissen. Auch das Sozialgerichtsgesetz (SGG) soll wieder geändert werde. Den Bürgern drohen Einschnitte.

Maßnahmen zur Verminderung der Belastung und zur Effizienzsteigerung der Sozialgerichte

Obwohl das Sozialgerichtsgesetz 2008 novelliert wurde, wird bereits erneut über Änderungen diskutiert. Diese sollen zur Entlastung der Sozialgerichte führen. Die Empfehlungen enthalten einschneidende Veränderungen für die Betroffenen, die der DGB ablehnt; nur wenige Punkte können als sachgerecht gelten.

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