Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 088 - 18.05.2010

19. DGB-Bundeskongress beschließt 8,50 Euro Mindestlohn

Der 19. Ordentliche DGB-Bundes­kongress hat am Dienstag in Berlin die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro beschlossen.

Damit machten die 400 Delegierten deutlich, wie notwendig Existenz sichernde Entgelte sind. Insbesondere vor dem Hintergrund der vollen Arbeit­nehmer­freizügigkeit zum Mai 2011 ist eine gesetzliche Haltelinie gegen Dumping­löhne erforderlich. Dabei soll der Mindestlohn eingebettet sein in ein Maßnahmen­bündel, das die Tarifautonomie sichert und stärkt.

Neben einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde wurde in dem Antrag deshalb zusätzlich gefordert:

Erleichterung der Voraussetzung zur Erteilung der Allgemein­verbindlich­erklärung, die Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Wirtschafts­bereiche sowie eine gesetzliche Regelung, die ein über dem gesetzlichen Mindestlohn liegendes Tarifentgelt in der jeweiligen Branche sichert.


Zur Webseite: www.mindestlohn.de

Michael Sommer, Klaus Wiesehügel, Berthold Huber, Frank Bsirske, Franz-Josef Möllenberg

Aktion: Kein Lohn unter 8,50 Euro pro Stunde. Mit den Gewerkschaftsvorsitzenden Michael Sommer (DGB), Klaus Wiesehügel (IG BAU), Berthold Huber (IG Metall), Frank Bsirske, Franz-Josef Möllenberg (NGG). DGB/Simone M. Neumann

Mann sitzt auf Kiste mit dem Logo der Kampagne Deutschland braucht den Mindestlohn.

DGB/Simone M. Neumann

Klaus Wiesehügel NGG mit Mindestlohnballon

Aktion: Kein Lohn unter 8,50 Euro pro Stunde. IG BAU-Vorsitzender Klaus Wiesehügel. DGB/Simone M. Neumann

Mann schaut hinter einer Plane mit dem Mindestlohnlogo hervor

DGB/Simone M. Neumann


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