Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 143 - 29.09.2014

DGB ruft auf zu den Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen

Am 1. Oktober starten die Wahlen zu den Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben. Der DGB, Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Verena Bentele sowie die behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Parteien im Bundestag rufen zur Teilnahme auf. Der Aufruf im Wortlaut:

Dein Engagement zählt!

Vom 1. Oktober bis Ende November 2014 werden Schwerbehindertenvertretungen gewählt. In allen Betrieben und Verwaltungen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten oder ihnen gleichgestellten behinderten Beschäftigten haben diese das Recht auf eine spezielle Interessenvertretung – die Schwerbehindertenvertretung.

In allen Betrieben und Verwaltungen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten oder ihnen gleichgestellten behinderten Beschäftigten haben diese das Recht auf eine spezielle Interessenvertretung – die Schwerbehindertenvertretung.

Neben dem Betriebs- oder Personalrat sorgt die Schwerbehindertenvertretung dafür, dass die Belange von schwerbehinderten Beschäftigten bei allen betrieblichen Entscheidungen gehört und ihre Rechte gewahrt werden. Dies gilt zum Beispiel für die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitszeiten und Überstunden.

Auch bei Einstellungen, Eingruppierungen und Kündigungen von schwerbehinderten Menschen muss die Schwerbehindertenvertretung angehört werden.

Außerdem stehen die Schwerbehindertenvertretungen den Beschäftigten beratend und helfend zur Seite, zum Beispiel wenn diese einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung stellen. Nach Unfällen oder Erkrankungen setzt sich die Schwerbehindertenvertretung zusammen mit dem Betriebs- oder Personalrat dafür ein, dass der Arbeitsplatz erhalten werden kann, sei es durch technische Umgestaltung oder weitere Wiedereingliederungsmöglichkeiten. Die Schwerbehindertenvertretung trägt durch ihre Arbeit Tag für Tag dazu bei, die Interessen der ca. einer Million schwerbehinderten Beschäftigten zu wahren.

Dieses Engagement hilft den betroffenen Kolleginnen und Kollegen und bringt ein Stück Demokratie in die Unternehmen. Die Mitbestimmung durch Beschäftigtenvertretungen sorgt für sichere und gesunde Arbeitsplätze

und dafür, dass niemand diskriminiert wird. Demokratie lebt vom Mitmachen! Sie braucht Menschen, die wählen, aber auch engagierte Kolleginnen und Kollegen, die sich zur Wahl stellen. Das Engagement der Schwerbehindertenvertretungen ist gesetzlich abgesichert. Ebenso wie Betriebs- und Personalrat unterliegt die Schwerbehindertenvertretung einem besonderen Kündigungsschutz und für die Erledigung ihrer Aufgaben ist sie von der Arbeitszeit freigestellt.

Die Gewerkschaften setzten sich für starke Interessenvertretungen in den Betrieben ein. Sie unterstützen die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen. Sie verhandeln mit der Politik, um die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen weiter zu stärken und ihre zeitlichen und persönlichen Ressourcen auszubauen. Das beinhaltet zum Beispiel weitergehende Freistellungsregelungen, verbindlichere Informations- und Anhörungsrechte sowie eine verbesserte Heranziehung und Schulung von Stellvertreter/innen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen auf: Beteiligt Euch an den Wahlen der Schwerbehindertenvertretung – als Wähler/in oder Kandidat/in – und stärkt so die innerbetriebliche Demokratie. Dein Engagement zählt!

Unterstützt wird der Aufruf durch die Bundesarbeitsministerin, die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung sowie die behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Parteien im Bundestag.

Aufruf als Download.


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