Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 103 - 13.11.2015
Zweite Stufe der Pflegereform

Personelle Ausstattung in der Pflege verbessern

Zur Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes II sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Freitag in Berlin:

"Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff war überfällig. Endlich werden Menschen mit kognitiven Einschränkungen und demenziell Erkrankte den überwiegend somatisch Pflegebedürftigen gleichgestellt. Damit erhalten tausende Menschen zusätzlich den lang geforderten Versorgungsanspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes muss aber auch die personelle Ausstattung der Pflegeeinrichtungen an die dann neue leistungsrechtliche Situation angepasst werden. Grundsätzlich ist die Förderung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen der richtige Weg. Dazu bedarf es jedoch einer entsprechenden Anpassung des Pflegepersonals in den Einrichtungen. Die ohnehin schon angespannte Personalsituation in vielen Heimen darf mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes nicht zusätzlich verschlechtert werden. Das Pflegestärkungsgesetz II muss nicht nur finanziell hinterlegt sein, sondern auch personell."


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