Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 049 - 20.03.2014

Tarifpaket: Licht und Schatten

Zum Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zum Tarifautonomiestärkungsgesetz mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn erklärte Michael Sommer, DGB-Vorsitzender, am Donnerstag in Berlin:

„Der DGB begrüßt den Referentenentwurf zum Tarifautonomiestärkungsgesetz, wenngleich in einigen wichtigen Punkten nachjustiert werden muss. Das Tarifpaket ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer neuen Ordnung der Arbeit und ein Meilenstein in der Sozialpolitik.

Die gute Nachricht: der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro kommt und wird die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Millionen Menschen verbessern. Der Mindestlohn schließt eine Gerechtigkeitslücke und sorgt dafür, dass die Menschen einigermaßen anständig bezahlt werden. Der lange Kampf der Gewerkschaften hat sich ausgezahlt.

Der Entwurf hat aber auch seine Schattenseiten. Die Gewerkschaften bleiben bei ihrer Position: der Mindestlohn muss für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, bei Arbeitsverhältnissen darf es keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben. Die vorgesehenen Ausnahmen für junge Menschen und Langzeitarbeitslose sind willkürlich und diskriminierend. Es ist nicht einzusehen, warum man erst volljährig werden muss, um den Mindestlohn zu bekommen. Und Langzeitarbeitslose brauchen Förderung und Unterstützung. Sie vom Mindestlohn auszunehmen, ist stigmatisierend und bedeutet, dass sie künftig als Lohndumpingreserve ausgenutzt werden. Mit diesen Ausnahmen wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Die Regelungen zum Arbeitnehmerentsendegesetz und zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen werden die Tarifautonomie stärken, auch wenn es im Detail noch Nachbesserungsbedarf gibt. Mit diesen Regelungen werden künftig deutlich mehr Beschäftigte durch Tarifverträge geschützt – ein wichtiger Baustein für eine neue Ordnung der Arbeit.“

Weitere Informationen zum Mindestlohn finden Sie hier.


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