Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 014 - 16.03.2018

Equal Pay Day - Bundesregierung muss endlich handeln

Anlässlich des Equal Pay Day am 18. März erhöht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) den Druck auf Politik und Wirtschaft. Noch immer bekommen Frauen in Deutschland durchschnittlich 21 Prozent weniger Einkommen als Männer. Bei einer DGB-Aktion am Brandenburger Tor sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am Freitag in Berlin: 

„Noch immer klafft eine riesige Lohnlücke zwischen den Geschlechtern. Das ist im 21. Jahrhundert und in einem der reichsten Länder der Welt ein Skandal. Die neue Bundesregierung muss endlich handeln. Um im Betrieb das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ durchzusetzen, gilt es das Entgelttransparenzgesetz zu verbessern. In dieses Gesetz gehören klare Vorgaben, die Unternehmen verbindlich verpflichten zu prüfen, ob es bei ihnen eine Entgeltlücke gibt. Vergangenes Jahr haben die Arbeitgeber solche verbindlichen Regeln verhindert – jetzt müssen sie kommen!

Ganz oben auf die politische Agenda der neuen Regierung gehört auch der Rechtsanspruch auf Rückkehr aus Teilzeit bzw. auf befristete Teilzeit, der inzwischen zum zweiten Mal im Koalitionsvertrag steht. Damit kommen wir der Entgeltgleichheit ein gutes Stück näher – denn die Arbeitszeitlücke zwischen Männern und Frauen ist eine wichtige Ursache für die Entgeltlücke. Wichtig ist auch, dass Pflege- und Sozialberufe besser bezahlt werden, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Auch das schmälert die Entgeltlücke, denn es sind vor allem Frauen, die in diesen Branchen arbeiten.“

Hintergrund:

Der Equal Pay Day wird seit mehr als zehn Jahren in Deutschland als bundesweiter Aktionstag begangen. Er markiert symbolisch die Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern - in Deutschland beträgt diese Lücke laut Statistischem Bundesamt rund 21 Prozent (2017). Der Symbolik zugrunde liegt die Annahme, dass Frauen 77 Tage länger arbeiten müssen als Männer, um auf ihr Jahresgehalt zu kommen - eben bis zum Equal Pay Day im März.


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