Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 003 - 09.01.2013

Anstieg der Managervergütungen bremsen

Die Regierungskommission Deutsche Corporate Governance Kommission behandelt heute in ihrer Plenarsitzung das Thema Vorstandsvergütung. Dazu sagte Dietmar Hexel, DGB-Bundesvorstandsmitglied und Mitglied der Regierungskommission, am Mittwoch in Berlin:

„Die Vorstandsvergütung in den großen deutschen Kapitalgesellschaften hat sich in den vergangenen 30 Jahren von der allgemeinen Lohn- und Einkommensentwicklung abgekoppelt. 1987 erhielt ein Vorstand eines DAX-Unternehmens etwa das 14fache eines durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmers. Heute ist es mehr als das 70fache, in Einzelfällen - bei Vorstandsvorsitzenden - mehr als das 300 bis 400fache. Diesen enormen Anstieg der Managervergütungen gilt es zu bremsen.

Die Höhe der Vorstandsvergütung sollte in eine feste Relation zum durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen gesetzt werden. Die jeweilige maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder pro Jahr darf eine bestimmte Relation zum durchschnittlichen Jahreseinkommen der Arbeitnehmer im Unternehmen nicht überschreiten. Dieser Faktor – in den USA nach dem Frank-Dodd Act aus dem Jahr 2010 „CEO to worker pay ratio“ genannt – sollte in jedem Aufsichtsrat vor dem Hintergrund der jeweiligen unternehmens- und branchenpolitischen Entwicklung sowohl für den Vorsitzenden, beziehungsweise Sprecher, als auch für die übrigen Vorstandsmitglieder festgelegt werden. Dies könnte auch flexibler mittels eines Korridors gestaltet werden.

Die zur Anwendung kommende Relation sollte im Vergütungsbericht des jeweiligen Unternehmens veröffentlicht werden, um Transparenz zu gewährleisten.“


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