Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 202 - 11.11.2010

Matecki: Zocker und Heuschrecken müssen an die Leine!

Anlässlich der heutigen Abstimmung über die Richtlinie zur Regulierung von Hedgefonds und Private Equity Fonds im Europaparlament sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki am Donnerstag in Berlin:

„Diese Richtlinie dokumentiert die fehlende Bereitschaft der Kommission und vor allem des Rates, Hedgefonds und Heuschrecken grundlegend so zu regulieren, dass künftig keine systemischen Risiken von den so genannten ,Alternativen Investmentfonds’ ausgehen. Mit einer weichen Regulierung kommen wir nicht weiter. Zocker und Heuschrecken gehören endlich an die Leine. Es ist den arbeitnehmerorientierten Abgeordneten im Europäischen Parlament und deren Verhandlungsgeschick geschuldet, dass der wenig ambitionierte Kommissionsvorschlag in wesentlichen Teilen verbessert werden konnte. Insbesondere begrüßen wir die strengen Regeln für Private-Equity-Fonds, die u.a. Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrechte berücksichtigt.

Dennoch weist die Richtlinie große Lücken in der Frage der Regulierung von Hedgefonds auf. Hier konnten sich vor allem die Hedgefonds-Lobbyisten aus der „City of London“ durchsetzen. Auch künftig können sie gegen Staaten und Unternehmen und auf den Rohstoff-, Lebensmittel, und Devisen-Märkten weiter spekulieren. Obwohl das Europäische Parlament gegen den Willen vieler Regierungen mühsam eine Schutzklausel für Belegschaften der in Finanznot geratenen Unternehmen erarbeitet hat, besteht nach wie vor die Gefahr, dass solche Unternehmen von den Private-Equity-Fonds geplündert werden. Das verdanken Zocker und Heuschrecken vor allem Großbritannien, Schweden und Deutschland, die mit ihrer Intervention im Rat die vom Europaparlament vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen zunichte gemacht haben. Die Richtlinie sieht hier zumindest vor, dass die nationalen Regierungen weitergehende Regelungen erlassen können. Der DGB fordert die Bundesregierung auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. So könnten etwa der Substanzschutz von zwei auf vier Jahre erhöht oder die Informationspflichten für die Beschäftigten noch weiter verbessert werden.

Die komplette Richtlinie leidet auf Grund dieser Intervention unter massiven Konstruktionsfehlern:  Sie bezieht sich nicht auf die Fonds selbst, sondern auf ihre Manager. Zudem dürfen die Manager von Hedge- und Private-Equity-Fonds aus Nicht-EU-Ländern genauso am EU-Markt aktiv werden wie diejenigen mit Sitz in der EU. Vor allem dürfen sie unbegrenztes passives Marketing betreiben. Damit können Zocker und Heuschrecken den Geltungsbereich der  Richtlinie verlassen und trotzdem ihre Geschäfte in der EU tätigen. Damit nicht genug: Drei Jahre lang werden die Bestimmungen der Richtlinie neben den nationalen Regelungen existieren. Nach dieser Übergangszeit sollen nationale Regelungen auslaufen, sofern ein weiterer delegierter Rechtsakt hierzu verabschiedet wurde. Unter diesen Umständen kann keine Rede mehr von einem einheitlichen Regulierungswerk in der EU sein. Eine Überprüfung der Wirksamkeit der Richtlinie ist in vier Jahren vorgesehen.

In der Richtlinie fehlt eine Verschuldungsgrenze, eine Art Schuldenbremse für Hedge- und Private Equity-Fonds und damit eine Begrenzung von Leverage. Es wird lediglich als notwendig angesehen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden den Kredithebel in Einzelfällen begren­zen dürfen, wenn die Stabilität des Finanzsektors bedroht ist. Darüber wird die Wertpapieraufsichtsbehörde informiert. Des Weiteren ist die Höhe des Eigenkapitals von 125.000 Euro bzw. 0,02 Prozent bei verwaltetem Vermögen in Höhe von über 250 Mio. Euro nicht zufriedenstellend. Gemessen an Eigenkapitalvorschriften von Basel III genießen die Alternativen Investmentfonds damit im Vergleich zu anderen Finanzmarktakteuren ein lukratives Privileg.

Die Richtlinie erzeugt angesichts vieler Unklarheiten und Defizite nur eine Scheinsicherheit und schützt die Finanzmärkte keineswegs vor künftigen Verwerfungen. Der DGB plädiert für eine strengere Regulierung. Der Kompromissvorschlag des Europaparlaments hätte diesen Anspruch erfüllt. Dies wurde durch die nationalen Regierungen und hier insbesondere Deutschlands jedoch blockiert. Die jetzige Regelung kann daher nur als ein erster Schritt angesehen werden. Der DGB wird sich auch weiterhin auf nationaler und europäischer Ebene für verschärfte Regelungen einsetzen.“

 


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