Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 056 - 14.04.2011

EU-Kommission verpatzt Neustart für den Binnenmarkt

Die EU-Kommission hat zwölf Prioritäten einer neuen Strategie für den Europäischen Binnenmarkt veröffentlicht. Dazu erklärte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

„Die Europäische Kommission verpatzt den dringend notwendigen Neustart für eine faire Gestaltung des gemeinsamen Marktes. Wie schon in der Vergangenheit setzt die Kommission vorrangig auf Deregulierung und Marktliberalisierung. Die sozialen Folgen bleiben unberücksichtigt, das zeigen die Vorschläge zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie.

Wir fordern eine soziale Fortschrittsklausel in den Europäischen Verträgen, um eine angemessene Balance von Marktfreiheiten und den sozialen Grundrechten zu erwirken. Nur so kann sichergestellt werden, dass Arbeitnehmerrechte bei der Weiterentwicklung des Binnenmarktes nicht unter die Räder geraten.

Der Vorschlag der Kommission, die Binnenmarktfreiheiten durch die so genannte Monti-II-Verordnung zu regulieren, ist zwar ein erster richtiger Schritt, kann aber die soziale Fortschrittsklausel nicht ersetzen. Und gerade mit Blick auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit in Deutschland ab dem 1. Mai brauchen wir endlich eine Revision der Entsenderichtlinie, damit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Prinzip ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit’ gilt.“

Single-Market-Act_Stellungnahme_DGB_Endversion.pdf (PDF, 171 kB)

Die EU-Kommission hat am 27.10.2010 eine öffentliche Konsultation zu einer neuen Binnenmarktstrategie veröffentlicht. Aus Sicht des DGB sind die 50 Vorschläge der Kommission zur Vorbereitung der Binnenmarktakte in ihrem Aufbau, ihrer Struktur und ihren Schwerpunkten in weiten Teilen inakzeptabel. Die Kommission bleibt den angekündigten „Neustart für den Binnenmarkt“ schuldig und setzt stattdessen auf eine Fortsetzung ihrer Politik, die im Wesentlichen auf eine weitere Entfesselung des Binnenmarktes setzt. Im Mittelpunkt einer neuen Strategie müssen die BürgerInnen und allen voran die ArbeitnehmerInnen stehen.


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