Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 050 - 20.03.2013

Weltwassertag: Wasser darf keine Handelsware werden

Anlässlich des Internationalen Tags des Wassers am 22. März warnte Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin davor, das öffentliche Gut und Lebensmittel Nr. 1 zu kommerzialisieren und dem Profitstreben großer Konzerne auszusetzen:

„Wasserver- und entsorgung ist der wichtigste Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Jeder Mensch muss freien Zugang zu sauberem Wasser haben, wie es auch die Vereinten Nationen als Menschenrecht einfordern.

Doch das Menschenrecht auf Wasser rückt in weite Ferne, wenn mit der geplanten EU-Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen die Wettbewerbsregeln des EU-Binnenmarkts für die Privatwirtschaft nun auch auf den Bereich der kommunalen Wasserversorger übertragen werden sollen. Wenn Privatunternehmen auf Basis öffentlich finanzierter Infrastruktur ihre Gewinne einfahren wollen, drohen schlechtere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, höhere Kosten und schlechtere Qualität für die Verbraucher und die Beschneidung der Gestaltungsfreiheit der Kommunen.

Die große Mehrheit der Deutschen ist gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür und lehnt die Brüsseler Pläne ab. Das zeigen auch eindrucksvoll die mehr als eine Million Unterschriften, die allein die Deutschen für die Europäische Bürgerinitiative ‚Wasser ist ein Menschenrecht’ geleistet haben.

Wir fordern die Vertreter der deutschen Bundesregierung im Ministerrat auf, darauf zu drängen, den kommunalen Wassersektor aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen und das Tariftreue-Prinzip ,gleicher Lohn am gleichen Ort’ zu garantieren.“

Link zur Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“: www.right2water.eu/de

Hintergrund

Der jährlich am 22.März stattfindende „Tag des Wassers“ geht zurück auf eine 1992 erlassene Resolution der 47. Vollversammlung der Vereinten Nationen.

Damit wurde ein zentraler Aspekt der Agenda 21 aufgegriffen, die von der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) im Juli 1992 in Rio de Janeiro beschlossen wurde. Kapitel 18 des Agenda 21-Dokuments behandelt eingehend die Bedeutung einer nachhaltigen Wassernutzung. Der Schutz der Wasservorkommen und deren nachhaltige Nutzung sind laut UN-Resolution nur durch eine entsprechende Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung zu erreichen. Der Weltwassertag soll dazu beitragen.

Das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser ist am 28. Juli 2010 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als Menschenrecht anerkannt worden. Das Menschenrecht auf Wasser wird nach Art. 11.1 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte abgeleitet. Das Menschenrecht auf Wasser ist die Voraussetzung für andere Menschenrechte, etwa jenes auf Leben, auf angemessene Ernährung und medizinische Versorgung.


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