Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 179 - 25.10.2012

Beitragssenkung ist nicht generationengerecht

Der DGB kritisiert die Senkung des Rentenbeitrags als nicht generationengerecht und setzt weiter auf einen Kompromiss im Bundesrat. Zur zweiten und dritten Lesung des „Beitragssatzgesetzes“ im Bundestag sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

„Eine Senkung des Rentenbeitrags auf 18,9 Prozent ist eine schwere Hypothek für die jungen Generationen. Es ist völlig inakzeptabel, dass die Koalition kurzsichtigen Eigeninteressen der Arbeitgeber folgt, statt Vorsorge für die demografischen Herausforderungen zu betreiben. Wer den Rentenbeitrag bis zum Geht-nicht-mehr senkt, kann nicht gleichzeitig den Anspruch erheben, Altersarmut bekämpfen zu wollen. Die Beitragssenkung von heute wird so zur Rentenkürzung von morgen.

Der DGB lehnt die Senkung des Rentenbeitrags auf 18,9  Prozent ab, weil sie zu drastischen Beitragserhöhungen führen wird und das Rentenniveau für die jungen Generationen trotzdem in den Keller rutscht. Selbst Durchschnittsverdienende, die im nächsten Jahr gut neun Euro mehr in der Tasche hätten, würden in Zukunft jeden Monat mehr als 150 Euro bei der Rente verlieren und in Richtung Altersarmut abrutschen.

Wir fordern deshalb, dass der Bundesrat noch in letzter Minute eingreift und verhindert, dass die Rücklagen verpulvert werden. Das Vernünftigste im Kampf gegen die Altersarmut wäre, wenn der Beitragssatz gar nicht gesenkt wird. Wenn der Beitragssatz aber statt auf 18,9 Prozent zum Beispiel nur auf 19,3 Prozent abgesenkt wird, können Entlastungen erreicht und gleichzeitig die Rücklagen der Rentenversicherung weiter aufgebaut werden. Bei einer Senkung auf 18,9 Prozent bleibt die Reserve dagegen höchstens zwölf Monate stabil und wird in den folgenden Jahren nahezu auf Null gesetzt. Deshalb drohen in Zukunft drastische Beitragserhöhungen und ein sinkendes Rentenniveau. Die Senkung des Rentenbeitrags auf 18,9 Prozent ist also weder nachhaltig noch generationengerecht.

Wir erwarten, dass die berechtigten Zweifel der überwältigenden Mehrheit der Bundesländer an der drastischen Beitragssatzsenkung zu praktischen Konsequenzen führen und sich auch die großen Koalitionen einem in der Rentenpolitik üblichen und sinnvollen Konsens im Sinne der Generationengerechtigkeit nicht aus parteitaktischen Gründen verschließen.“

Hintergrund:

Das „Beitragssatzgesetz 2013“ ist im Bundesrat formal nicht zustimmungspflichtig. Bei einem Einspruch durch eine Mehrheit der Bundesländer muss jedoch der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen werden. Damit besteht die Möglichkeit für einen Konsens im Sinne von mehr Generationengerechtigkeit.


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