Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 030 - 31.03.2015
Annelie Buntenbach

Der Mindestlohn muss endlich effektiv kontrolliert werden

Zu den aktuellen Arbeitsmarktzahlen sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach:

Der seit 01.01.2015 eingeführte Mindestlohn hat keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Nach den jüngsten Daten ist die sozialversicherte Beschäftigung saisonbereinigt im Januar um 76.000 angestiegen und die Arbeitslosigkeit in den ersten drei Monaten weiter gesunken. Prognosen aus der Wissenschaft vor Einführung des Mindestlohnes über drohenden millionenfachen Arbeitsplatzabbau erweisen sich als interessengeleitet. Wichtiger als solche Spekulationen, wann wie viele Arbeitsplätze wegfallen, wären endlich effektive Kontrollen: So zeigen zum Beispiel die Prüfungen des Jobcenters Vorpommern-Rügen – dem Wahlkreis von Frau Merkel -, dass immer noch Arbeitgeber den Mindestlohn umgehen.

Der DGB kritisiert hingegen, dass Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn ausgenommen sind: Wenn sie eine Arbeit finden, sind sie deswegen nach wie vor durch nicht existenzsichernde Löhne auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen.

Die Arbeitslosigkeit sinkt vor allem im Versicherungssystem, während sie im Hartz-IV-System nur leicht zurückgeht. Das Langzeitarbeitslosenprogramm muss deswegen aufgestockt und die Zahl der Weiterbildungsangebote ausgeweitet werden. Die Jobcenter benötigen dringend zusätzliche Fördermittel. Derzeit müssen sie die zusätzlichen Personalkosten zu Lasten der aktiven Fördermittel finanzieren. Dadurch binden die Verwaltungskosten immer mehr Geld, das eigentlich für Weiterbildung und Integration vorgesehen ist. Hier muss der Bund nachsteuern.


Nach oben

RSS-Feed

Subscribe to RSS feed
Abonnieren Sie die Pressemeldungen des DGB-Bundesvorstandes.
Kon­takt Pres­se­stel­le
DGB-Bundesvorstand Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Keithstraße 1, 10787 Berlin Telefon:030.24 060-211 E-Mail: presse.bvv@dgb.de
weiterlesen …

Pressefotos DGB GBV

Hier finden Sie die aktuellen Pressefotos des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes zum Download. Abdruck in Printmedien und Veröffentlichung im Internet sind im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung mit Quellennachweis frei.