Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 103 - 17.06.2010

Gesundheit: DGB fordert Arbeitgeber-Sonderbeitrag

Anlässlich der bevorstehenden Klausurtagung der Koalition zur zukünftigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine solidarische Lastenverteilung. Dazu sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Donnerstag in Berlin:

„Zur Abwendung drohender Krankenkassenpleiten und zum Ausgleich des prognostizierten Milliardendefizits fordern wir einen Solidarpakt für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Es wäre ein fatales Signal, wenn nach dem ersten Sparhammer der Koalition die milliardenschweren Belastungen in der GKV einseitig bei den Versicherten und Beschäftigten abgeladen werden. Die Versicherten müssen bereits heute jährliche Mehrbelastungen von 15 Milliarden Euro tragen.

Der DGB fordert deshalb die Einführung eines Arbeitgeber-Sonderbeitrages in Höhe des seit 2005 eingeführten Arbeitnehmer-Sonderbeitrages von 0,9 Prozentpunkten. Die faktische Wiederherstellung der paritätischen Beitragsfinanzierung ist auch deshalb erforderlich, weil die GKV durch arbeitsbedingte Belastungen mit direkten Kosten in Höhe von 17,7 Milliarden Euro belastet wird. Um diese Kosten durch mehr betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention zu senken und auch nachhaltig zu spürbaren Entlastungen zu kommen, ist eine höhere finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber unerlässlich. Ein Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags lehnt der DGB auch deshalb ab, weil sich das erklärte Ziel der Koalition, die Ausgabendynamik zu bremsen, dadurch ins Gegenteil verkehren würde.

Durch einen solchen Solidarpakt und eine 100-prozentige Ausfinanzierung des Gesundheitsfonds kann auf die Erhebung von unsozialen Zusatzbeiträgen ganz verzichtet werden. Eine „Weiterentwicklung“ der Zusatzbeiträge in Richtung Kopfpauschale lehnt der DGB kategorisch ab. Wir fordern die Union mit allem Nachdruck auf, jeglichen Versuchen der FDP, eine Kopfpauschale einzuführen, weiterhin eine deutliche Absage zu erteilen.

Neben der Ausweitung der solidarischen Finanzierungs­grundlagen fordern wir die Koalition auf, die Effizienzreserven zu heben. Bei möglichen Einsparungen müssen die beschäftigungspolitischen Auswirkungen bedacht werden. Es muss vermieden werden, dass kurzfristige Einspareffekte die Beschäftigungssituation  der abhängig beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beeinträchtigen oder sogar zu Entlassungen führen. Ebenso darf es nicht zu Einschnitten bei den Leistungen der GKV kommen. Wir schlagen deshalb vor, die Honorarsteigerungen bei den niedergelassenen Ärzten zumindest auszusetzen, die Rabatte für den Pharma-Großhandel den gesetzlich Versicherten und ihren Krankenkassen zugute kommen zu lassen sowie die Apothekenrabatte für die gesetzlichen Krankenkassen zu erhöhen.“


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