Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 187 - 27.10.2010

Matecki: Gewerbesteuer für Kommunen unersetzlich

„Die heute vom Institut der deutschen Wirtschaft geforderte Abschaffung der Gewerbesteuer, anlässlich deren  200sten Geburtstags, war abzusehen“, äußerte DGB Bundesvorstandsmitglied Claus Matecki am Mittwoch in Berlin. „Angesichts der ausstehenden Ergebnisse der Gemeindefinanzkommission war dieser Vorschlag keine Überraschung.“

Für den DGB, so Claus Matecki weiter, „zeigt das Jubiläum das Gegenteil: die Gewerbesteuer ist in ihrem zentralen Grundgedanken unverzichtbar. Sie ist ein Bindeglied zwischen örtlicher Wirtschaft und Kommune und soll die Betriebe auch an der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur beteiligen. Das zeigen auch die guten und schlechten Reformen in den letzten Jahrhunderten, die die Gewerbesteuer allesamt überstehen konnte.“

Das Modell der Wirtschaftsverbände, das nun über die FDP erneut Eingang in die Gemeindefinanzkommission gefunden hat, will die Wirtschaft aus der Verantwortung nehmen und die kommunalen Steuerausfälle in erster Linie auf die BürgerInnen und ArbeitnehmerInnen in den Kommunen verlagern. Zentral für den DGB ist, dass das Modell der Wirtschaftsverbände auch zu einer drastischen Umverteilung unter den Kommunen führen würde. „Schlafstädte“ im Umland würden profitieren, während die Kernstädte deutlich verlieren würden. Würde das Modell umgesetzt, stünden noch viel mehr Kommunen als heute am finanziellen Abgrund.

Auch die „kleine Lösung“ der Wirtschaftsverbände: die Herausnahme aller ertragsunabhängigen Bestandteile aus der Bemessungsgrundlage, ergo die Abschaffung der sogenannten Hinzurechnungstatbestände, ist mit dem DGB nicht zu machen. Die Steuer wäre ihrer Substanz beraubt.

„Deshalb muss es um das Gegenteil gehen: die Revitalisierung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer“, betont Claus Matecki und erläutert weiter: „Auch die freien Berufe – Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Anwälte etc. müssen einbezogen werden, denn es ist einem Handwerker tatsächlich nicht zu vermitteln, warum die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von gegenüber keinen Beitrag zum kommunalen Gemeinwesen leistet. Beide können diese im Übrigen ohnehin bei ihrer Einkommensteuer geltend machen. Und: ertragsunabhängige Bestandteile müssen erheblich deutlicher in die Bemessungsgrundlage eingehen. Nur so können die kommunalen Finanzen auf dem dringend nötigen höheren Niveau verstetigt werden.“


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