Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 152 - 08.09.2010

DGB kritisiert weiter Zweckentfremdung der Arbeitslosenbeiträge

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach bedauerte, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Klage gegen den Eingliederungsbeitrag nicht angenommen hat und erklärte am Mittwoch in Berlin:

„Der DGB wird die Klagen vor den Sozialgerichten gegen den Eingliederungsbeitrag weiter unterstützen, weil es in keiner Weise gerechtfertigt ist, dass der Bund jedes Jahr fünf Milliarden Euro an Beitragsmitteln aus der Arbeitslosenversicherung zweckentfremdet.

Es ist zwar bedauerlich, dass das BVerfG die Klage nicht angenommen hat, doch dies bedeutet lediglich, dass sich die Entscheidung über Jahre verzögern wird. Der Eingliederungsbeitrag wurde vom BVerfG damit keineswegs für rechtmäßig erklärt.

Der DGB hält seine Position zum rechtlich zweifelhaften Griff des Bundes in die Beitragszahlertaschen aufrecht und lehnt den sogenannten Eingliederungsbeitrag als finanzielle Umverteilung von unten nach oben ab. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Zweckentfremdung von Beitragsmitteln auf politischem Wege zu stoppen. Mit dem Eingliederungsbeitrag werden Aufgaben des Bundes in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich aus Beiträgen der Versicherten finanziert. Der finanziell größere und leistungsfähigere Kreis der Steuerzahler wird zu Lasten insbesondere der kleinen und mittleren Beitragszahler in nicht zu rechtfertigender Weise entlastet.

DGB und Arbeitgeberverbände hatten 2007 gemeinsam ein Gutachten eines namhaften Verfassungsjuristen hierzu vorgelegt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass der Arbeitslosenversicherung Mittel für Aufgaben entzogen werden, für die allein der (steuerfinanzierte) Staat zuständig ist. Die Versicherten zahlen Beiträge, um sich vor Risiken aus dem Arbeitsleben zu schützen. Deswegen können sie zu Recht erwarten, dass diese Beiträge auch dafür verwendet werden und nicht für die Finanzierung von staatlichen Aufgaben.“


Nach oben

RSS-Feed

Subscribe to RSS feed
Abonnieren Sie die Pressemeldungen des DGB-Bundesvorstandes.
Kon­takt Pres­se­stel­le
DGB-Bundesvorstand Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Keithstraße 1, 10787 Berlin Telefon:030.24 060-211 E-Mail: presse.bvv@dgb.de
weiterlesen …

Pressefotos DGB GBV

Hier finden Sie die aktuellen Pressefotos des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes zum Download. Abdruck in Printmedien und Veröffentlichung im Internet sind im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung mit Quellennachweis frei.