Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 006 - 19.01.2012

Studie: Minijobs sind vor allem für Frauen eine Sackgasse

Zu den aktuellen Forschungsergebnissen der Hans-Böckler-Stiftung zu prekärer, insbesondere geringfügiger Beschäftigung erklärte Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Donnerstag in Berlin:

„Die Minijobreform hat das erklärte Ziel, Arbeitslosen einen Weg in existenzsichernde Beschäftigung zu bahnen, gründlich verfehlt. Vielmehr zeigen sich enorme Nebenwirkungen. Unabhängig von der Qualifikation arbeiten über 80 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber zu Niedriglöhnen. Dies verstärkt den Druck auf das Lohngefüge insgesamt, vor allem im Dienstleistungssektor. Für die Beschäftigten sind die Minijobs keine Brücke in reguläre Beschäftigung, sondern eine Sackgasse.

Diagramm: was Minimobber im ALG II verdienen

Dingedey, Sopp, Wagner 2012, Hans-Böckler-Stiftung 2012

Weil in einigen Branchen überwiegend Minijobs angeboten werden, finden viele Arbeitssuchende keine reguläre Beschäftigung. Dies gilt vor allem für Frauen, für die Minijobs längst vom Ausnahmefall zur alltäglichen Form der Beschäftigung geworden sind.

Das Gutachten zum Gleichstellungsbericht der Bundesregierung bringt es auf den Punkt: Die gegenwärtige Minijobstrategie hat desaströse Folgen für die Gleichstellung der Geschlechter. Dabei brauchen Frauen wie Männer mehr denn je die Chance auf eine eigenständige Existenzsicherung. Außerdem setzen die Minijobs Fehlanreize: Viele Betroffene würden gerne länger arbeiten, um mehr zu verdienen, können es aber nicht. So wird der Fachkräftemangel verstärkt.

Minijobs reißen gravierende Lücken in die Altersversorgung vieler Arbeitnehmerinnen. Schon heute haben 60 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Westdeutschland im Alter zwischen 50 und 55 Jahren im Laufe ihres Berufslebens durchschnittlich 7,6 Jahre in Minijobs gearbeitet. In Ostdeutschland sind es 30 Prozent mit Zeiten von bis zu 3,5 Jahren. So ist Altersarmut für Minijobberinnen fast unausweichlich.

Die Hans-Böckler-Stiftung steht mit ihrer Einschätzung nicht allein. Andere Institute kommen zu ähnlichen Ergebnissen, fast alle Institute halten die Minijobs inzwischen für eine Fehlentwicklung.

Aus diesen Erkenntnissen muss der Gesetzgeber endlich Konsequenzen ziehen. Völlig falsch ist die weitere Anhebung der Minijobgrenze. Dadurch wird der Niedriglohn nur ausgeweitet, statt ihn einzudämmen. Alle Arbeitsverhältnisse müssen gleich behandelt und alle Beschäftigten vom ersten Euro an in die Sozialversicherung eingebunden werden. Auf dem Papier haben alle Beschäftigten gleiche Rechte. In der Realität werden Minijobberinnen und Minijobbern elementare Rechte und eine Entlohnung, die ihrer Leistung entspricht, vorenthalten. Diese Ungleichbehandlung muss beendet werden, es darf keine Beschäftigte erster und zweiter Klasse geben. Der DGB fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde und Entgeltgleichheit. Auch steuerrechtliche Rahmenbedingungen müssen geändert werden, um die Minijobfalle endlich aufzulösen.“


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