Mit Beginn der Sommerferien werden wieder viele Schülerinnen und Schüler ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufbessern und so erste Einblicke in die Arbeitswelt erhalten. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend gibt Tipps.
Das ist die gesetzliche Lage: Ferienjobs gibt es in allen erdenklichen Branchen, und dabei gibt es durchaus auch gefährliche Arbeiten. Die sind aber für Kinder und Jugendliche tabu. "Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen", macht DGB-Jugendreferentin Tina Malguth klar. Der Rahmen des Erlaubten:
Nun zum wichtigsten Kapitel: der Bezahlung! Mit dem Mindestlohngesetz haben Ferienjobberinnen und Ferienjobber, die älter als 18 Jahre sind, Anspruch auf 8,84 Euro je Stunde. Das gilt auch, wenn der Ferienjob als geringfügige Beschäftigung (bis zu 450 Euro/Monat) ausgeübt wird. Bei Geringfügigkeit dürfen maximal 51 Stunden im Monat gearbeitet werden.
Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz hingegen nicht – eine gesetzliche Lücke, die von der DGB-Jugend vehement kritisiert wird. Hier sollte man die Lohnhöhe ganz genau im Blick haben, wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird: „Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden. Zwar sind keine Beiträge zur Sozialversicherung fällig, Steuern jedoch schon, wenn der Lohn über dem monatlichen Lohnsteuerfreibetrag von 750 Euro brutto liegt“, sagt Malguth. Dabei werden die Steuern normalerweise im nächsten Jahr erstattet, wenn man beim Finanzamt einen Antrag stellt. Dafür benötigt der Arbeitgeber in jedem Fall die elektronische Lohnsteuerkarte – auch die erhält man beim Finanzamt.
„Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln", rät DGB-Expertin Malguth.
Und was passiert, wenn sich einer verletzt? „Während des Ferienjobs sind Schülerinnen und Schüler bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert“, sagt Malguth. Dieser Schutz beginnt ab dem ersten Arbeitstag und gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause.
Und wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten? Dann sollte man zusammen mit den Eltern was dagegen tun. Tina Malguth: „Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte keiner tolerieren.“ Am besten wendet man sich in solchen Fällen an die Aufsichtsbehörden - in der Regel sind das örtliche Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz. Arbeitgeber, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, müssen mit heftigen Geldbußen rechnen.
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