Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 079 - 24.09.2015
Flüchtlingspolitik

Asylpaket der Bundesregierung reicht nicht

Grafik Flüchtlinge

Colourbox

Zu den aktuellen Asylrechts-Plänen der Bundesregierung sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Donnerstag in Berlin:

„Die sichtbare und auch von der Bundeskanzlerin öffentlich verkündete Hilfsbereitschaft Deutschlands begrüßen wir. Auch die Gewerkschaften sind der Auffassung, dass Deutschland diese Herausforderung bewältigen kann. Leider weist dieser Gesetzentwurf in eine andere Richtung - soziale Leistungen werden eingeschränkt, Abschiebungen erleichtert, die Liste sicherer Herkunftsländer wird erweitert. Dieser Vorschlag zielt auf die Einschränkung des Rechts auf Asyl. Er behindert die Integration von Flüchtlingen, statt sie zu beschleunigen und zu vereinfachen, wie es dringend nötig wäre. So werden bestimmte Gruppen von vornherein ausgeschlossen. Zudem reichen die vorgesehenen Gelder bei weitem nicht.

Die Liste der sicheren Herkunftsländer darf nicht erweitert werden, denn es gibt in diesen Ländern Rassismus und Gewalt gegen Minderheiten. Diese Minderheiten brauchen ein Recht auf Asyl und eine individuelle Prüfung ihres Antrags. Wie widersprüchlich hier die Definition ist, zeigt schon, dass ein Land wie der Kosovo jetzt zum sicheren Herkunftsland erklärt werden soll, während es gleichzeitig noch immer für so unsicher gehalten wird, dass dort nach wie vor die Bundeswehr im Einsatz ist.

Dringend nötig sind praktische Schritte, um jugendliche Flüchtlinge als Azubis früh in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Kirchen, Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten für die Zeit der Ausbildung und zwei weitere Jahre einen sicheren Aufenthalt gefordert, unabhängig vom Status der Eltern und außerhalb der Duldung. Stattdessen werden nun de facto Arbeitsverbote ausgeweitet. Denn statt bisher drei soll es künftig bis zu sechs Monate verpflichtenden Aufenthalt in Erstaufnahmen geben - und dort gilt ein generelles Arbeitsverbot. Ganz zu schweigen von den vielfach unzumutbaren Zuständen in den Einrichtungen. Aus menschenrechtlichen und integrationspolitischen Gründen lehnen wir das ab.

Die Teilnahme von Flüchtlingen an Sprachkursen zu erleichtern ist richtig. Notwendig wäre aber ein Teilnahmeanspruch für alle Flüchtlinge, unabhängig von der Aufenthaltsstatus. Für eine bessere Integration muss die Bundesagentur für Arbeit so früh wie möglich in den Erstaufnahmen Kompetenzen der Menschen ermitteln können. Schon dort muss es möglichst früh Sprachförderung geben. Das Modellprojekt „Early Intervention“ haben wir immer unterstützt. Nun gibt es die gesetzliche Grundlage dafür, dieses Programm bundesweit auf alle Erstaufnahmeeinrichtungen auszudehnen.“ 

DGB-Stellungnahme Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (PDF, 515 kB)

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) und dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, der Integrationskursverordnung und weiterer Verordnungen


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