Die Entscheidung, endlich den Gesetzentwurf gegen Lohndumping im Betrieb in die Ressortabstimmung zu geben, bewertet der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann positiv. Änderungen, die dem Ziel des Gesetzes widersprächen, dürfe es in dem Prozess nicht geben:
"Wir begrüßen es, dass dieses Gesetzesvorhaben endlich in die Ressortabstimmung geht. Was jetzt vorliegt, ist ein Kompromiss, über den wir lange mit den Arbeitgebern gerungen haben. Schon dieser Entwurf fällt aber hinter unseren Erwartungen zurück und ist nur ein erster Schritt. Nur als Beispiel: Dringend notwendig wären mehr Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei Leiharbeit wie Werkverträgen und klare Kriterien, was Werkverträge sind. Derzeit steht auch im Entwurf, dass Leiharbeit in einem Betrieb nach 18 Monaten endet - das muss sich auf den Arbeitsplatz beziehen, nicht auf den Leiharbeitnehmer. Sonst gibt es einen Drehtüreffekt: Sie können nach 18 Monaten einfach ausgetauscht werden.
Dennoch: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat einen ordentlichen Gesetzentwurf vorgelegt. Deswegen sagen wir aber auch ganz deutlich: Weitere Änderungen, die über den jetzigen Gesetzentwurf hinausgehen und im Kern die Bekämpfung des Missbrauchs von Werkvertragsarbeit und Leiharbeit einschränken würden, machen wir nicht mit. Wir brauchen ein wirksames Gesetz, um neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und Lohndumping zu bekämpfen."
Hier finden Sie die aktuellen Pressefotos des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes zum Download. Abdruck in Printmedien und Veröffentlichung im Internet sind im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung mit Quellennachweis frei.