Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 017 - 08.02.2011

Staatsangehörigkeitsgesetz: Integrationsfeindliche Regelung abschaffen

 „Wir fordern die Bundesregierung auf, den Optionszwang für Kinder von Drittstaatsangehörigen abzuschaffen. Diese Optionspflicht ist integrationsfeindlich und macht in Deutschland geborene und integrierte Migrantenkinder zu Deutschen auf Widerruf“, erklärte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, zum heutigen Gespräch des „Bündnis wider den Optionzwang“ mit Staatsministerin Maria Böhmer in Berlin. „Statt Optionszwang brauchen wir ein zukunftsorientiertes Einbürgerungsrecht, das die Integration befördert. Dazu gehört auch die generelle Möglichkeit zur doppelten Staatsangehörigkeit“.

„Unter Integrationsgesichtspunkten ist es ein unzumutbarer Zustand, dass sich bis 2018 40.000 optionspflichtige junge Menschen für oder gegen die deutsche Staatsangehörigkeit und damit auch für oder gegen die Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden müssen,“ sagte Annelie Buntenbach. „In diesem Jahr sind es alleine 5.000 junge Erwachsene, die vor dieser schwierigen Entscheidung stehen.“

Die von den Befürwortern angeführte Begründung, der Optionszwang diene der Vermeidung der so genannten Mehrfachstaatsangehörigkeit trägt in der Praxis nicht. „Diese Begründung ist scheinheilig und nicht nachvollziehbar: Einerseits unterliegen EU-Bürger generell nicht der Optionspflicht und bereits heute behalten bei der Einbürgerung von Erwachsenen mehr als die Hälfte ihre bisherige Staatsangehörigkeit“, sagte Annelie Buntenbach.

Zur Information

In Deutschland geborene Kinder langfristig aufenthaltsberechtigter Einwanderer erhalten seit 2001 neben der Staatsangehörigkeit der Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit sind sie durch den im Gesetz enthaltenen Optionszwang verpflichtet, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden.


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