Der Verhandlungsführer der DGB-Tarifgemeinschaft, Reinhard Dombre, äußerte sich am Mittwoch positiv zu dem Verhandlungsergebnis: "Es ist uns gemeinsam gelungen, Mindeststandards zu definieren. Damit haben wir für Tarif- und Sozialstandards in der Branche eine untere Haltelinie eingezogen."
Das Mindesteinkommen liegt vom 1. Juli 2006 an bei 7,00 Euro und steigt in zwei Stufen bis zum 1. Januar 2008 auf 7,31 Euro. In den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wurde als Mindesteinkommen 6,10 Euro vereinbart. Dort steigt der Mindestlohn im gleichen Zeitraum auf 6,36 Euro.
Der Tarifvertrag tritt zum 1. Juli 2006 in Kraft. Er soll aber laut Vertrag erst dann "Wirkung entfalten", wenn "die Arbeitnehmerüberlassung in den sachlichen Anwendungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes aufgenommen wird".
Der Verhandlungsführer der DGB-Tarifgemeinschaft, Reinhard Dombre, appelliert nun an die Große Koalition, "die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu gestalten". Ohne eine Festlegung der Mindestarbeitsbedingungen in Deutschland "droht aufgrund der Wettbewerbssituation in Europa sonst ein freier Fall der Löhne und Sozialstandards".
"Die Tarifvertragsparteien", so Dombre weiter, "haben bewiesen, dass sie in der Lage sind, in der sich dynamisch entwickelnden Branche zukunftsweisende Tarifverträge abzuschließen".
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