Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 041 - 30.05.2018

Schutz und Qualifizierung für Arbeitslose verbessern

Zu den neuen Vorschlägen des Bundesarbeitsministers sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Mittwoch in Berlin:

„Die Verbesserung der Weiterbildung und die Ausweitung des Schutzes der Arbeitslosenversicherung sind das Gebot der Stunde. Gut, dass der Arbeitsminister hierzu jetzt konkrete Schritte vorschlägt. Wenn diese ins Gesetzblatt aufgenommen werden, tragen sie dazu bei, dass auch befristet Beschäftigte, Projektmitarbeiter, Saison- und Leiharbeiter leichter in den Schutz der Arbeitslosenversicherung kommen.

In den nächsten 10 Jahren werden sich voraussichtlich 1,5 Millionen Arbeitsplätze aufgrund von Digitalisierung verändern. Gerade für die Menschen, die dort arbeiten, ist Weiterbildung wichtig, um Risiken der Arbeitslosigkeit zu minimieren. Deswegen ist es sinnvoll, dass sich die Arbeitslosenversicherung hier mehr engagieren soll und die Weiterbildung auch für Beschäftigte erleichtert wird. Eine geringe Qualifikation ist das größte Risiko am Arbeitsmarkt. Das Nachholen von Berufsabschlüssen ist der richtige Weg,  aber dabei müssen aber auch die finanziellen Rahmenbedingungen stimmen. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf. Arbeitslose benötigen einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld I und II, damit sie finanziell abgesichert sind und die Maßnahme beenden können.

Viele Arbeitslose fallen durch das soziale Netz. Im letzten Jahr haben 2,4 Millionen Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verloren und mussten sich arbeitslos melden. Jeder bzw. jedem fünften von ihnen bietet die Arbeitslosenversicherung keinerlei Absicherung mehr, noch nicht einmal vorübergehend: 460.000 Menschen wurden direkt ins Hartz-IV-System durchgereicht, weil sie unterhalb der Mindestversicherungszeiten beschäftigt waren. Die Arbeitslosenversicherung steht finanziell auch deswegen so gut da, weil sie zulasten dieser Menschen Kosten spart.“


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