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09.05.2006: PM 067


Engelen-Kefer für Generalrevision bei Hartz IV
 
Zum SGB-II-Optimierungsgesetz erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Dienstag in Berlin:

"Mit dem SGB-II-Optimierungsgesetz wird Hartz IV keinen Deut besser. Die Bundesregierung setzt auf verschärfte Kontrollen und Kürzungen, ohne die Arbeitsförderung zu verbessern. Damit wird das Prinzip Fördern und Fordern' immer mehr zu einer Blaupause für Sozialabbau.

Wir fordern die Bundesregierung zu einer nachhaltigen Trendwende bei Hartz IV auf. Das bisherige Ergebnis von Hartz IV ist nicht die Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit, sondern eine Verdrängung regulärer Arbeitsplätze und die Ausweitung des Niedriglohnsektors. Die Arbeitsförderung ist durch perspektivlose Ein-Euro-Jobs und andere Kurzfristmaßnahmen zu einem Durchlauferhitzer geworden.

Eine effiziente Betreuung und Vermittlung der Arbeitslosen wird durch Organisationsprobleme, den Aussteuerungsbetrag und die Inflation von Ein-Euro-Jobs nahezu unmöglich gemacht. Notwendig ist deshalb eine Generalrevision von Hartz IV."

Für eine Neuausrichtung der Arbeitsförderung fordert der DGB:

  1. Notwendig ist eine klare Arbeitsteilung. Die Arbeitsagenturen sollten mit der Arbeitsförderung und Vermittlung aller Arbeitslosen betraut werden. Die Kommunen sollen die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung verbessern. Arbeitslose zweiter Klasse darf es nicht länger geben.

    Das ungeordnete Nebeneinander von ARGen aus Arbeitsagenturen und Sozialämtern, Kommunen, die die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in Eigenregie durchführen und die getrennten Tätigkeiten von Arbeitsagenturen und Sozialämtern muss überwunden werden.

  1. Für eine nachhaltige Arbeitsförderung müssen die gravierenden Fehlanreize durch den Aussteuerungsbetrag abgestellt werden. Die Strafsteuer von 10.000 Euro, die die Arbeitsagenturen für nicht vermittelte ALG I-Empfänger an den Bund zahlen müssen, verhindert eine langfristige Förderstrategie.

  1. Notwendig ist, dass die Mittel zur Arbeitsförderung ausgeschöpft und für betriebsnahe Qualifizierungsmaßnahmen sowie sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsprojekte eingesetzt werden.

  1. Ein-Euro-Jobs müssen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Dazu ist unabdingbar, dass Beiräte aus Gewerkschaften und der lokalen Wirtschaft mit einem Vetorecht sicherstellen können, dass reguläre Arbeitsplätze nicht durch Ein-Euro-Jobs verdrängt werden.


 
 

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