Deutscher Gewerkschaftsbund

27.02.2024
Von Leiharbeit bis Pflege

Alle Branchenmindestlöhne 2024 im Überblick

Stand der Daten: März 2024

Weniger geht nicht: Der Mindestlohn ist die absolute Untergrenze für die Bezahlung von Arbeit. In vielen Branchen haben Gewerkschaften und Arbeitgeber sich auf Mindestlöhne geeinigt, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, zum Teil sehr deutlich. Ist deine Branche dabei?

Ingenieur mit Helm und Tablet auf einer Baustelle, grafische Symbole

DGB/pitinan/123rf.com

Was ist ein Branchenmindestlohn?

Branchenmindestlöhne sind Mindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und dann für allgemeingültig erklärt werden. Das heißt: Sie gelten dann für alle Unternehmen und Betriebe einer Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind. Alle Beschäftigten in dieser Branche haben das Recht, nach diesem tarifvertraglich festgelegten Mindestlohn bezahlt zu werden. Das ist wichtig, weil die Branchenmindestlöhne fast immer höher sind als der gesetzliche Mindestlohn.

Anders formuliert: Ein Branchenmindestlohn ist die verbindliche unterste Lohngrenze für eine Branche.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem Mindestlohn und einem Branchenmindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn wird in Deutschland durch das Mindestlohngesetz geregelt. Es ist gilt flächendeckend, ist gesetzlich festgelegt und markiert die unterste Lohngrenze für alle Beschäftigten in Deutschland (mit bestimmten Ausnahmen). Ein Branchenmindestlohn gilt nur für die Beschäftigten der Branche, für die er ausgehandelt und für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Was ist, wenn der Branchenmindestlohn höher ist als der gesetzliche Mindestlohn?

Das ist, mit ganz wenigen Ausnahmen, immer der Fall. Und dann gilt immer: Der Arbeitgeber muss den höheren Branchenmindestlohn zahlen, nicht den niedrigeren gesetzlichen Mindestlohn. Wie hoch die Branchenmindestlöhne in den einzelnen Branchen sind, siehst du in der Tabelle weiter unten.

Gelten die Mindestlohn-Ausnahmen auch für einen Branchenmindestlohn?

Nein. Die Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn, zum Beispiel für minderjährige Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder Langzeitarbeitslose (in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung), gelten nur für den gesetzlichen Mindestlohn. Bei den tariflich ausgehandelten Branchenmindestlöhnen gilt das, worauf sich die Tarifpartner – also Gewerkschaften und Arbeitgeber -  verständigt haben. Diese Regelungen sind völlig unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen.

Kann man auch mehr verdienen als den Branchenmindestlohn in einer Branche?

Selbstverständlich. Ein Branchenmindestlohn ist ja nur die unterste Lohngrenze. In der Regel sehen die Tarifverträge weitere, höhere Lohn- oder Entgeltgruppen vor; je nach Qualifikation, Tätigkeit und / oder Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.

Wer die Voraussetzungen für höhere Lohn- oder Entgeltgruppen erfüllt, dem stehen nach dem Tarifvertrag in der Regel auch höhere Löhne bzw. Entgelte zu.

Nahaufnahme von Frau mit Mund-Nasen-Schutz (und blauer Pflegepersonalkleidung)

DGB/123rf.com/imagesource

Überblick: Alle Branchenmindestlöhne 2024 (Stand März 2024)

Mindestlohn BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG

Der Branchenmindestlohn für die Berufliche Aus- und Weiterbildung ist zum 1. Januar 2024 auf

  • 18,58 Euro pro Stunde für Pädagogische Mitarbeiter*innen
  • 19,15 Euro für Pädagogische Mitarbeiter*innen mit Bachelorabschluss

gestiegen. Weitere Steigerungen folgen bis einschließlich 2026 jährlichen zum 1. Januar

Mindestlohn DACHDECKERHANDWERK

Zum 1. Januar 2024 ist der der Branchenmindestlohn gestiegen auf

  • 13,90 Euro pro Stunde für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • 15,60 Euro für Gesellinnen und Gesellen.

Mindestlohn ELEKTROHANDWERK

Der Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk beträgt für alle Beschäftigten (soweit sie elektrotechnische und informationstechnische Tätigkeiten ausüben) seit dem 1. Januar 2024 13,95 Euro.

Das gilt zum Beispiel für

  • Elektronikerinnen und Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik
  • Elektronikerinnen und Elektroniker für Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Elektronikerinnen und Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik
  • Elektronikerinnen und Elektroniker Automatisierungstechnik, Geräte- und Systemtechnik, Bürosystemtechnik
  • Systemelektronikerinnen und Systemelektroniker.

Mindestlohn FLEISCHWIRTSCHAFT

Seit dem 1. Januar 202 greift der Branchenmindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Mindestlohn GEBÄUDEREINIGUNG

Für die rund 700.000 Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger gilt seit dem 1. Januar 2024

  • für die Innen- und Unterhaltsreinigung ein Branchenmindestlohn von 13,50 Euro
  • für die Glas- und Fassadenreinigung ein Branchenmindestlohn von 16,70 Euro pro Stunde.

Mindestlohn GERÜSTBAUERHANDWERK

Seit dem 1. Dezember 2023 beträgt der Mindestlohn 13,60 Euro. Zum 1. Oktober 2024 erhöht er sich auf 13,95 Euro pro Stunde.

Mindestlohn LEIHARBEIT

Für Beschäftigte in der Leiharbeitsbranche gilt seit dem 1. Januar 2024 eine Lohnuntergrenze von 13,50 Euro pro Stunde.

Für 2024 wurden folgende Lohnuntergrenzen von den Tarifvertragsparteien beantragt:

  • 13,50 Euro pro Stunde ab 1. April 2024
  • 14,00 Euro pro Stunde ab 1. Oktober 2024
  • 14,53 Euro pro Stunde ab 1. März 2024

 Das Verfahren zur Festlegung läuft aktuell noch, so dass die Lohnuntergrenzen noch nicht in Kraft getreten sind.

Mindestlohn MALER- UND LACKIERERHANDWERK

Der Branchenmindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk beträgt

  • 14,50 pro Stunde für Gesellen, ab dem 1. April 2024 15 Euro
  • 12,50 Euro für ungelernte Arbeiter*innen, ab dem 1. April 2024 13 Uhr.

Mindestlohn PFLEGE

Der Branchenmindestlohn in der Pflegebranche unterscheidet sich nach Tätigkeit und Ausbildung.

Die Branchenmindestlöhne in der Pflege betragen

  • für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 14,15 Euro (seit Dezember 2023), 15,50 Euro ab dem 1. Mai 2024, 16,10 Euro ab dem 1. Juli 2025.
  • für Pflegekräfte mit mindestens 1-jähriger Ausbildung: 15,25 Euro (seit Dezember 2023), 16,50 Euro ab dem 1. Mai 2024, 17,35 Euro ab dem 1. Juli 2025.
  • für Pflegefachkräfte: 18,25 Euro (seit Dezember 2023) 19,50 Euro seit dem 1. Mai 2024, 20,50 Euro ab dem 1. Juli 2025.

Mindestlohn SCHORNSTEINFEGERHANDWERK

Der Branchenmindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk beträgt: seit dem 1. Januar 2024 14,50 Euro pro Stunde.


Alle Angaben ohne Gewähr.


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